Welche Rechtsschutzversicherung ist gut laut Stiftung Warentest?

rechtsschutzversicherung
Quelle: Shutterstock.com

Welche Rechtsschutzversicherung ist gut? Das wird künftig immer wichtiger. Denn die Bedingungen der Rechtsschutz-Policen haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Dafür hat sich der Jahresbeitrag enorm verteuert. Erfahren Sie,

  • was eine gute Rechtsschutzversicherung ausmacht.
  • warum Sie trotzdem nicht ohne Not Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln sollten.
  • welche Rechtsschutztarife die Stiftung Warentest im Test vom Sommer 2017 mit der Note „gut“ bewertet.

Welche Rechtsschutzversicherung ist gut? 2017 sind es nur noch 14 Tarife

Rechtsschutzversicherungen haben sich in den letzten vier Jahren enorm verteuert.

Der Grund liegt einerseits darin, dass seit 2013 die Anwalts- und Gerichtskosten gestiegen sind.

Zudem haben viele Rechtsschutz-Kunden wegen falscher Widerrufsbelehrungen ihren Immobilienkredit widerrufen. Sie mussten ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, da viele Banken den Widerruf nicht akzeptierten.

Schließlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) noch einen draufgesetzt. Er verdonnerte die Rechtsschutzversicherer in mehreren Urteilen, die Kosten vieler Klagen gegen Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen zu bezahlen. (.)

Welche Rechtsschutzversicherung ist heute noch gut? Dafür hat die Stiftung Warentest im Sommer 2017 56 private Rechtsschutz-Tarife unter die Lupe genommen. (.)

Ergebnis:

Nur 14 private Rechtsschutzversicherungen sind wirklich gut. Einige

Tarife, die 2014 von der Stiftung Warentest noch gute Noten erhielten, wurden jetzt schlechter bewertet. (.)

Warum der neue Test von Stiftung Warentest?

Aufgrund der verbraucherfreundlichen BGH-Urteile haben viele Rechtsschutzanbieter den Versicherungsschutz im Kleingedruckten klammheimlich eingeschränkt.

Damit verlieren jetzt die Rechtsschutzversicherungs-Tests von Focus Money vom September 2015 sowie des Deutschen Instituts für Service Qualität vom Juni 2015 an Aussagekraft. (.)

Für Sie also Grund genug, bei der Suche nach einer Rechtsschutz-Police die Bedingungen genau zu prüfen.

Das gleiche gilt auch, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln wollen. 

Apropos:

Die Stiftung Warentest empfiehlt den Wechsel der Rechtschutzversicherung nur dann, wenn die Konditionen der neuen Police wirklich besser sind. (

Wie erkenne ich, ob eine Rechtsschutzversicherung gut ist?

Mit dem Vergleich der einzelnen Policen untereinander bekommen Sie schon eine Ahnung, welche Rechtsschutzversicherung gut ist.

Doch lassen sich die Verschlechterungen in den Konditionen manchmal nur schwer erkennen.

Deshalb habe ich für Sie im neuen Test der Stiftung Warentest recherchiert, welche Leistungsbestandteile grundsätzlich eine gute Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich ausmachen.

Nachfolgend habe ich die üblichen sowie die gewünschten Leistungen eines Privatrechtsschutzes aufgelistet.

Privatrechtsschutz – die üblichen Leistungen

Im Privatleben kommt es zu den häufigsten Rechtsstreitigkeiten. Nicht umsonst haben die meisten Menschen in Deutschland einen Privatrechtsschutz.

Nahezu immer umfasst er die Bausteine Berufs-, Verkehrs- und den Mieterrechtsschutz. Sie können nur im Paket Privatrechtsschutz dazu gebucht werden.

Die meisten Privatrechtsschutz-Verträge bieten folgende Leistungen:

Im Bereich der Verträge des täglichen Lebens Hilfe bei Knatsch mit

·dem Handwerker, der gepfuscht hat.

·dem Reiseveranstalter, weil das Hotel mies war und nicht den Versprechungen im Reiseprospekt entsprochen hat.

·der Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung, die nicht zahlen will.

·dem Verkäufer einer Eigentumswohnung, die üble Mängel aufweist.

Die Rechtsschutzversicherung springt auch ein bei Schadensersatzklagen des Versicherungsnehmers wegen Hundebisse oder Beschädigung seines Eigentums. (.)

Nicht mitversichert sind:

· das Einhaltung von Gewinnzusagen, die dubiose Kaffeefahrtanbieter abgegeben haben.

· Probleme beim Grundstücks-Kauf bzw.-Verkauf, bei der Planung und der Durchführung von Bauvorhaben sowie bei der Baufinanzierung.

·der Krach wegen Geldanlagen und Kredite.

·die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen illegalen Musik- oder Film-Downloads.

Wichtig Nr. 1

Werden Sie als Hundebesitzer und Rechtsschutz-Kunde von jemandem verklagt, der von Ihrem Hund gebissen worden ist, springt die Rechtsschutzversicherung auch nicht ein. Hier greift die Tierhalter-Haftpflicht. (.)

Wichtig Nr. 2

Wer Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit vermieteten oder selbstgenutzten Wohneigentum absichern will, muss die Bausteine Hausbesitzer- und Vermieter- Rechtsschutz im Privatrechtsschutz-Paket zusätzlich mit aufnehmen. (.)

Im beruflichen Bereich gibt es Unterstützung, wenn

· es um die richtige Einstufung in Gehalts-bzw. Besoldungsgruppen geht.

· Ihr Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt, Ihr Gehalt nicht bezahlt oder Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt.

· eine Abmahnung oder Kündigung droht oder der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet.

· Beamten und Soldaten ein Disziplinarverfahren droht.

Nicht bezahlt werden arbeitgeberseitige Kündigungen von Arbeitnehmern wegen Diebstahl oder einer anderen vorsätzlichen Straftat. (.)

Im steuerlichen Bereich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, wenn es Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkennt.

Nicht übernommen werden Streitigkeiten um Erschließungsabgaben oder die steuerliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden. (.)

Im Straßenverkehr bezahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für

· den Krach mit dem Verkäufer oder Hersteller eines mangelhaften PKWs.

· die Auseinandersetzung wegen Führerscheinentzugs, Fahrtenbuchauflage oder eines angeordneten Psychotests.

· den Schadensersatzprozess gegen den Unfallverursacher.

· Verfahren wegen Alkohol am Steuer, Unfallflucht

· Ordnungswidrigkeiten wegen Fahren ohne Gurt, Geschwindigkeitsübertretungen oder Abstandsverletzungen

Strafzettel wegen Falschparken oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen eines Unfallgegners sind nicht abgedeckt. (.)

Im sozialen Bereich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten von Streitigkeiten um

· Erteilung besserer Pflegegrade

· Anerkennung einer Erwerbsminderung oder eines Arbeitsunfalls.

Nicht abgedeckt sind Konflikte um BAföG oder das Widerspruchsverfahren gegen die gesetzliche Krankenkasse wegen Ablehnung einer Kur. (.)

Im Strafrecht sind Sie abgesichert bei Vorwürfen wegen eines fahrlässig begangenen Vergehens wie Steuerhinterziehung oder einfache Körperverletzung.

Nicht dabei ist die Kostenübernahme bei Strafverfahren wegen Diebstahl, Beleidigung, Betrug, Mord oder Raub sowie bei anderen vorsätzlich begangenen Straftaten. (.)

Im Familien-und Erbrechtschutz bezahlen die Anbieter meistens eine einmalige Rechtsberatung zu Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich oder die Annahme einer Erbschaft. Sobald der Rechtsanwalt für Sie tätig wird, müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Was macht eine gute Rechtsschutz-Police aus?

Die Rechtsschutzversicherung ist gut, wenn sie in möglichst vielen Streitigkeiten die Kosten übernimmt.

Gute Tarife zum Beispiel:

·bieten vorgerichtlichen Rechtsschutz

-durch vorsorgliche Anwaltsberatung -z.B bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

-bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide des Finanzamts oder Bußgeldbescheide der Verkehrsbehörden

-bei Widersprüche gegen sozialrechtliche Entscheidungen – z.B. gegen die Einstufung in einen falschen Pflegegrad oder die Ablehnung einer Kur durch die gesetzliche Krankenkasse

· bezahlen bei Streitfällen im Erb- und Familienrecht eine Anwaltsberatung von bis zu 1000 €.

· übernehmen im Wohnrechtsschutz den Rechtsschutz für Anlieger- und Erschließungskosten oder für Solar- und Photovoltaikanlagen

·offerieren Rechtsschutz, wenn Ihnen vorgeworfen wird, vorsätzlich eine Straftat begangen zu haben.

·bieten im Verkehrsrechtsschutz Unterstützung im Bereich des Carsharing

Gute Rechtsschutzversicherungen enthalten in den Bedingungen auch die sog. Einjahresregel.

Sie gilt bei Rechtsstreitigkeiten, die sich über Jahre hinweg durch mehrere Ursachen aufbauen. Die Rechtsschutzversicherung darf die Deckung nicht verweigern, wenn die erste Ursache länger als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung zurückliegt. (.)

Beispiel:

Der Führerscheinentzug bei acht Punkten in Flensburg

2013 kassiert der Fahrer eines PKWs wegen eines Verkehrsdelikts einen Punkt in Flensburg.

2015 schließt er eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab.

Danach kassiert er weiterhin so viele Punkte, so dass ihm der Führerschein entzogen wird. Gegen den Führerscheinentzug will er vorgehen.

Ohne Einjahresregel kann die Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigern, weil der Fahrer schon vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung einen Punkt in Flensburg bekommen hat.

Mit der Einjahresregel bleibt der 2013 kassierte Punkt in Flensburg unberücksichtigt. Die Rechtsschutzversicherung muss die Kosten übernehmen. (.)

Weitere Qualitätskriterien sind

· verbraucherfreundliche Definition des Versicherungsfalls

· fairer Kundenservice durch

o unbürokratische Regulierung des Rechtsschutzfalls

o schnelle Erreichbar und Reaktion auf auftauchende Probleme

o Hilfe bei der Suche nach dem passenden Rechtsanwalt

· freie Auswahl des Rechtsanwalts

· fallende Selbstbeteiligung, wenn keine Schäden gemeldet werden.

· Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit

· Verzicht

-auf Wartezeit nach Abschluss des Versicherungsvertrags .

-auf die Selbstbeteiligung, wenn sich der Fall nach anwaltlicher Erstberatung erledigt.

(

Stiftung Warentest: Nicht ohne Not den Rechtsschutz wechseln

Aufgrund der Verschlechterung vieler Tarife hier eine Warnung der Stiftung Warentest.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie noch einen alten Rechtsschutzvertrag haben und Ihr Versicherer Sie zu einem Umstieg auf einen neuen Vertrag überreden will.

Häufig würden Sie zwar den Zugang zu einer 24-Stunden-Hotline für Rechtsfragen bekommen.

Ein weiteres Lockmittel sind die Übernahme der Kosten für eine Mediation bzw. außergerichtliche Streitschlichtung.

Laut Stiftung Warentest sind diese beiden „Goodies“ nur Beiwerk.

Wichtiger sei die Übernahme der Anwalts-und Gerichtskosten.

Vergleichen Sie hier die Konditionen ihrer alten und der angebotenen neuen Police ganz genau, bevor Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln.

Überlegen Sie sich den Wechsel sehr gut, wenn Sie einen Rechtsschutzvertrag besitzen, der aus der Zeit bis vor 2009 stammt.

Diese Verträge bieten sogar noch einen Rechtsschutz für Geldanlagen in Aktien und Fondsanteilen, wenn die Bank Sie dabei falsch beraten hat.

Neue Policen schützen nur noch Kapitalanlagegeschäfte in Sparverträge oder Tagesgeld. 

Anders sieht das Ganze aus, wenn Sie Ihren bestehenden Rechtsschutz um einen Baustein erweitern wollen. Da kann es Ihnen passieren, dass Sie einen neuen Vertrag abschließen müssen. Wechseln Sie daher nur in einen Tarif, den die Stiftung Warentest mit der Note „gut“ bewertet hat.

Welche Rechtsschutzversicherung ist gut bewertet?

Die Stiftung Warentest bewertete die Rechtsschutz-Policen anhand folgender Kriterien:

· Leistungsumfang

· Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen

· verbraucherfreundliche Definition des Versicherungsfalls

· Einjahresregel

· verbraucherfreundliches Regulierungsverhalten

· die Höhe des Jahresbeitrags bei einem Selbstbehalt von 150 €

· Kreis der mitversicherten Personen

· Höhe der Deckungssumme

Die untersuchten Tarife enthielten folgende Leistungen

· Weltweite Deckung für Schadensersatzrechtsschutz

· Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbstständige

· gerichtlicher und außergerichtliche Rechtsschutz im Vertrags-und Sachenrecht

· gerichtlicher Steuerrechtsschutz

· Sozialgerichts-Rechtsschutz

· Verwaltungsrechtsschutz im Verkehrssachen

· Disziplinar-und Standesrechtsschutz

· Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

· Beratungsrechtsschutz im Familien-und Erbrecht

Die Note „gut“ erhielten folgende Tarife

  • PBV Best Allianz
  • Premium DAS/Ergo
  • PBV Optimal WGV
  • 360° privat Advocard
  • PBV Plus Bruderhilfe
  • PBV HUK24
  • PBV Plus KUK-Coburg
  • Privat Kombi plus LVM
  • Privat Allbrecht/Deurag
  • Basis + RisikoPlus HDI/Roland
  • Basis+RisikoPlus+ Rundum sorglos HDI/Roland
  • PBV Plus Allianz
  • Comfort Rechtsschutz Union/Alte Leipziger
  • Privat Kombi LVM

Folgende Tarife enthalten gar keine Einjahresregel

  • PBV § 26 Privat Plus Concordia
  • Prestige DMB Rechtsschutz
  • PBV Ideal
  • PBV § 26 Concordia
  • Expert DMB Rechtsschutz
  • Standard DMB Rechtsschutz
  • Top+XXL NRV
  • PBV VGH
  • Top NRV

Checken Sie jetzt mit einem Rechtsschutz-Vergleich, ob Ihre Police noch gut ist.