Förderung beim Hausbau: Wie Ihnen Staat, Kirche und Arbeitgeber beim Eigenheimerwerb finanziell unter die Arme greifen.

Förderung HausbauFür den Bau der eigenen vier Wände müssen  Sie tief in die Tasche greifen. Können Sie den Bau oder den Kauf eines Eigenheims nicht komplett aus dem Ersparten finanzieren, brauchen Sie eine Baufinanzierung.

Doch sind Sie nicht nur auf dem Baukredit einer Bank angewiesen. Staat und andere Institutionen erleichtern Ihnen gerne den Hausbau finanziell.

Aber……

Es winken zwar mehrere tausend Euro an Zuschüssen und Steuervorteilen. Aber viele Programme sind an Einkommensobergrenzen, Mindestalter oder die Zahl der Kinder gebunden. Bestehende Finanzierungen lassen sich selten umschulden. Die Förderungen gelten meistens auch nicht für den Kauf eines Ferien- oder Wochenendhauses.

Von mir erfahren Sie, welche

  • Fördermöglichkeiten Ihnen wann offen stehen.
  • Fördertöpfe Sie miteinander kombinieren können.
  • Fallstricke Sie beachten müssen.

Staatliche Förderung beim Hausbau – Bau und Kauf einer Immobilie

Der Staat hat ein großes Interesse daran, die Eigentümerquote in Deutschland zu erhöhen. Denn die eigenen vier Wände ermöglichen nicht nur ein selbstbestimmtes und mietfreies Wohnen, sondern dienen zugleich als Altersvorsorge. Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann seine Kosten mit folgenden Fördertöpfen mildern:

Verbilligte Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die KfW,  Kreditanstalt für Wiederaufbau, fördert u.a. den Mittelstand, Existenzgründer, Infrastrukturvorhaben sowie Häuslebauer.

Bekannte Förderprogramme der KfW beim Bau und Erwerb von Immobilien sind:

  1. KfW-Wohn­eigentums­programm zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums (Kredit 124)
  2. KfW-Wohn­eigentums­programm – Genossenschafts­anteile zur Finanzierung von Genossen­schafts­anteilen zum Wohnen (Kredit 134)
  3. Energieeffizient Bauen: Der Kauf oder Bau eines KfW-Energie-Effizienzhauses (Kredit 153)
  4. Energieeffizient sanieren (Kredit 151)

KfW-Wohn­eigentums­programm zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums (Kredit 124)

Es unterstützt mit zinsgünstigen  Krediten den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Immobilien in Deutschland.

Darunter fallen der:

  • Bau eines selbstgenutzten Hauses.
  • Kauf eines selbstgenutzten Neubaus vom Bauträger oder eines Fertighauses.
  • Kauf eines alten Hauses zur Selbstnutzung.

Der maximale Förderbetrag liegt bei 50.000 Euro. Beim Bau werden folgende Kosten berücksichtigt wie die

  • Kosten des Baugrundstücks,
  • Baukosten inklusive Baunebenkosten und
  • Kosten der Außenlagen.

Beim Kauf sind es

  • Kaufpreis
  • Nebenkosten
  • anfallende Umbau- und Modernisierungskosten

Die Zinsbindung dauert 5 oder 10 Jahre. Sie tilgen den Kredit vierteljährlich. Sie können auch in gewissem Umfang tilgungsfreie Jahre nutzen. Bei Sondertilgungen müssen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Der Kredit wird komplett mit einer Grundschuld besichert.

Sie dürfen neben dem KfW-Darlehen andere Fördertöpfe anzapfen, sofern die Höhe der Förderzusagen nicht die förderfähigen Aufwendungen übersteigt.

Sie beantragen den Kredit über eine Bank oder über einen Kreditvermittler. Bei einer Bank ist es in der Regel diese, die das Hauptdarlehen gewährt.

Wichtig

Stellen Sie den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens und spätestens nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

Kaufen Sie ein Baugrundstück, müssen Sie den Antrag spätestens sechs Monate nach dem Kauf stellen.

KfW-Wohn­eigentums­programm – Genossenschafts­anteile zur Finanzierung von Genossen­schafts­anteilen zum Wohnen (Kredit 134)

Dieses Programm fördert den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum. Die Unterschiede zum Kredit 124 bestehen in nur zwei Punkten:.

  • Sie vereinbaren die Besicherung mit der Bank oder mit dem Kreditvermittler, der dieses Programm vermittelt.
  • Sie können den Kreditbetrag Ab Teilbeträgen von 1000 € kostenlos sondertilgen.

Mehr Info

Kredit 124 – Warum Sie diese 10 Fakten unbedingt kennen müssen

Merkblatt der KfW zum Kredit 124/134

Energieeffizient Bauen für den Kauf oder Bau eines KfW-Energie-Effizienzhauses(Kredit 153)

Dieser Kredit unterstützt:

  • den Neubau und Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses mit qualifizierter Baubegleitung

  • Kauf einer frisch sanierten oder umgebauten Immobilie
  • die Umwidmung unbeheizter Gebäude, die keine Wohnräume sind wie Scheunen zu einem Wohngebäude.

Den Kredit bekommen Ersterwerber neu errichteter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen.

Zu den förderfähigen Kosten gehören

  •  die Bau- und Bauneben­kosten (ohne Grundstücks­kosten) sowie die Beratungs-, Planungs und Bau­begleitungskosten
  •  der Kaufpreis für das Wohn­gebäude (ohne Grundstückskosten).

Der Kredit 153 lässt sich mit 3 Zuschüssen kombinieren:

  • Zuschuss 431: Baubegleitungszuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
  • Zuschuss 433:  Brennstoffzuschuss für den Einbau von Brennstoffzellen
  • Tilgungszuschuss: Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Die Höhe des Zuschusses hängt vom KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer neuen Immobilie ab.

Sie können einen Kredit von maximal 100.000 Euro aufnehmen. Das Darlehen wird zu 100 % ausbezahlt  und kann auch in Teilbeträgen abgerufen werden.

Sie müssen den Kredit  aber spätestens zwölf Monate nach Zusage abrufen. Danach fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat auf die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge an.  Der zwölfmonatige Abrufzeitraum kann bis auf 36 Monate verlängert werden. Abgerufene Beträge müssen innerhalb eines Vierteljahres in Ihr Vorhaben geflossen sein.

Zunächst haben Sie tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen Sie nur die Zinsen bezahlen. Anschließend  zahlen Sie den Kredit mit gleich bleibenden Monatsraten zurück. Sondertilgungen sind während der ersten Zinsbindungsfrist vollständig  oder Teilbeträgen ab 1000 € kostenlos möglich.

Über ihre Bank legen Sie fest, wie Sie dieses KfW-Darlehen  besichern wollen.

Sie  beantragen diesen Kredit  über Geldinstitute, Kreditvermittler oder Versicherungen, die KfW-Produkte vermitteln.  stellen Sie diesen Antrag vor Beginn ihres Bauvorhabens – d. h. vor dem Start der Bauarbeiten vor Ort oder vor dem Abschluss des Kaufvertrages.

Lesen Sie hier weiter

Energieeffizient sanieren (Kredit 151)

In den Genuss der Förderung kommen Wohngebäude bzw. unwirtschaftlich genutzte Flächen, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 erfolgte und  die energetisch saniert werden. Konkret handelt es um Wohn-, Alten-und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen.  Beherbergungsbetriebe und Hotels fallen nicht darunter.

Auch einzelne energetische Maßnahmen lassen sich mit dem Kredit 151 finanzieren wie

  • Wärmedämmung von Wänden,  Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster, Außentüren  und der Heizungsanlage
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Mehr Info hier

Zulagen und Steuervorteile mit Wohn-Riester

Mit dem Wohn-Riester ( Eigenheimrente)  fördert der Staat die Altersvorsorge durch den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum.

Der Wohn-Riester lässt sich nutzen für

  • den Hausbau oder –kauf
  • den Erwerb einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung
  • die Entschuldung von Wohn- und Bauspardarlehen
  • den Altersgerechten, barrierefreien Umbau des Eigenheims

Förderberechtigt sind  Arbeitnehmer oder Beamte und keine Selbständigen oder Studenten.

Beim Wohn-Riester gibt es diese beiden Zulagen:

  • Grundzulage – Jeder, der einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen hat und mindestens 4 Prozent seiner Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlt, erhält die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro.

  • Kinderzulage – Riester-Sparer mit Kindern profitieren dank der Kinderzulage doppelt. Sie erhalten die Grund- und die Kinderzulage. Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes.

    • Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro.
    • Für Kinder, die am 1. Januar 2008 oder später geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 Euro pro Jahr und Kind.

Die Zulagen für die Kinder werden bis zum Ende der Ausbildung, maximal bis zum 27. Lebensjahr bezahlt.

So können Sie Wohn-Riester nutzen.

  • Wer bereits in einen Riester-Vertrag als Bank- und Fondssparplan oder als klassische Rentenversicherung einzahlt, kann das angesparte Kapital als  Eigenkapital für die Baufinanzierung verwenden. Oder das Kapital wird für Sondertilgungen verwendet.  Am Ende der Zinsbindung kann ebenfalls Guthaben  für die Tilgung der Restschuld entnommen werden.

  • Wohnriester-Darlehen. Hier zahlen Sie das Darlehen mit einer monatlichen Rate aus Zins und Tilgung zurück.  Die Zulagen fließen in die Rückzahlung des Darlehens ein.

  • Wohn-Riester-Bausparvertrag mit Darlehensoption. Hier zahlen Sie wie beim klassischen Bausparen Ihre Beiträge in der Ansparphase die in den Bausparvertrag ein.   achten Sie beim Abschluss dieses Bausparvertrages auf die Gebühren, damit sich in der Anspannungsphase keine negative Verzinsung ergibt.

  • Wohn-Riester-Bausparvertrag als Riester-Kombi-Kredit (Bausparsofortfinanzierung).  Brauchen Sie die Baufinanzierung sofort, schließen Sie einen sogenannten Riester-Kombi-Kredit aus einem tilgungsfreiem Darlehen und einem klassischen Bausparvertrag. 

Bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages wird das tilgungsfreie Darlehen durch eigentliche Bauspardarlehen abgelöst. Die Zinsen bleiben vom Abschluss des ersten Darlehens bis zum Ende des Bauspardarlehens gleich.

Beachten Sie diese zwei Knackpunkte

  • Verkauf der Immobilie:Der Wohn-Riester fördert nur selbstgenutzten Wohnraum.  Erhaltene Riester-Zulagen und Steuervorteile müssen sie wieder zurückzahlen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen. Das Ganze gilt nicht, wenn Sie diese Summen in einen anderen Riestervertrag einzahlen oder das Haus erst zehn Jahre nach Eintritt des Wohlstandes verkaufen.

  • Nachgelagerte Besteuerung: Für alle staatlichen Zuschüsse, die Sie  erhalten haben, müssen Sie im Ruhestand Steuern zahlen. Beim Wohn-Riester werden Ihre geförderten Leistungen auf einem fiktiven Wohnförderkonto dokumentiert und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Dieser angesammelte Betrag ist dann ab dem Renteneintritt zu versteuern. Prüfen Sie, ob sich Wohn-Riester für auch langfristig rechnet.

Bausparer im staatlichem Kielwasser

Staatliche Zuschüsse gibt es auch, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen. 

Beim Bausparvertrag zahlen Sie in der Ansparphase regelmäßig ein. Wird der Bausparvertrag zuteilungsreif,  erhalten Sie ein Darlehen aus dem Bausparer. In der Ansparphase sind die Zinsen niedriger als bei einem anderen Sparprodukt. Dafür zahlen Sie für das Darlehen auch weniger Zinsen.

Zum einen können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag einzahlen,  wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Zudem gibt es eine Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie mindestens 50 € pro Jahr enden Bausparer einsparen, diesen sieben Jahre lang bestanden und Ihr Einkommen unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt.

Wohnraumförderungsgesetz

Das Wohnraumförderungsgesetz unterstützt den Neubau von Häusern mit zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen oder verbilligtem Bauland.

In vielen Bundesländern fördert das Gesetz die Entstehung sowie Modernisierung von Mietwohnungen, wenn diese an sozial Schwache vermietet werden.

Allerdings ist auch diese Förderungsmöglichkeit an Einkommensgrenzen gebunden.  Zudem müssen Sie ein Eigenkapital von mindestens 25 % der Gesamtfinanzierung mitbringen.  Schließlich besteht kein Anspruch auf Gelder aus dem Wohnraumförderungsgesetz. Sie erhalten nur dann finanzielle Unterstützung, solange dieser Fördertopf noch nicht aufgebraucht ist.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem Kauf bzw. den Bau-und Modernisierungsmaßnahmen.

Baukindergeld

Seit Herbst 2018 erhalten Familien mit mindestens einem Kind zehn Jahre ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro von der KfW-Bank ,wenn  

  • Sie ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 erstmalig ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutzung kaufen oder bauen
  • Sie keine weiteren Immobilien besitzen.
  • deren Einkommen die Grenze von 75.000 Euro nicht überschreitet.

Pro Kind erhöht sich diese Summe um 15.000 Euro. Bei zwei Kindern können Sie das Baukindergeld also beantragen, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen 105.000 Euro oder weniger ist.

Beantragen Sie das Baukindergeld im Zuschussportal der KfW spätestens 3 Monate nach

  • dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum.
  • der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags, wenn Sie eine Wohnung gekauft haben, die Sie vorher gemietet hatten.

Günstige Darlehen und Zuschüsse der Länder und Kommunen

Auch die 16 Bundesländer unterstützen über spezielle Banken junge Familien bei Hausbau, Immobilienkauf oder Modernisierung.  Viele Kommunen wollen gerne, dass Familien in ihre Region ziehen. Sie erleichtern den Erwerb von Wohneigentum durch Zuschüsse, Darlehen oder verbilligtes Bauland.

Die Förderungsbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Oft gelten Einkommensgrenzen oder eine bestimmte Anzahl von Kindern. Auch das Alter der Kinder und die Selbstnutzung der Immobilie sind oft wichtige Kriterien für die Vergabe einer Eigenheimförderung.

Werfen Sie einen Blick auf die Webseiten der Landesbanken  oder auf baufoerderer.de. Informationen bieten die Gemeinden oder die Webseite der Aktion pro Eigenheim.

Stellen Sie auch hier den Förderantrag so früh wie möglich und noch vor dem Kauf.   Denn das vorhandene Budget der Städte und Gemeinden entscheidet darüber, ob sie eine Förderanlage erhalten.

Hausbauförderung durch den Arbeitgeber

Einige Arbeitgeber  – besonders Großunternehmen – bieten ihren Mitarbeitern Darlehen, die meistens günstiger sind als ein Immobilienkredit von der Bank.  Zum Beispiel verzichten Arbeitgeber auf Zinsen oder eine Grundschuld und akzeptieren eine nachrangige Sicherung. Oder sie gewähren eine Finanzierung mit tilgungsfreier Zeit.

Der Arbeitgeberkredit  verbessert Ihre Bonität.  Banken akzeptieren ihn unter anderen als Eigenkapitalersatz.

Jedoch  gibt es zwei Knackpunkte:

  • Sie müssen den geldwerten Vorteil aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zinssatz der Arbeitgebers versteuern.
  • Kündigt ihnen der Arbeitgeber im Zuge eines Personalabbaus, müssen Sie das Darlehen u.U. sofort zurückzahlen.

Kirchliche Förderung beim Hausbau

Was viele nicht wissen:

Auch die Kirche unterstützt vor allem Familien beim Hausbau.  

Einerseits bieten sie verbilligte Darlehen. 

Andererseits liegt der Schwerpunkt ihrer Förderung durch die Vergabe eines Grundstücks mit Erbbaurecht.  Informationen bieten die jeweilige Landeskirche oder das zuständige Bistum.

Beim Erbbaurecht haben Sie zwar den Vorteil günstiger Anschaffungskosten,  da Sie auf einem Grundstück bauen, ohne es zu kaufen. So erhöht sich Ihr Eigenkapital für den Hausbau. Der Knackpunkt liegt darin, dass  Ihnen das Grundstück nie gehören wird.

Erfahren Sie hier  die Vor-und Nachteile des Abbaurechts.

Staatliche Förderung bei Hausmodernisierung und -sanierung

Nach dem Kauf eines Hauses stehen in den meisten Fällen Umbaumaßnahmen an.  Oft muss es energetisch saniert werden – etwa durch den Austausch veralteter Heizungen. Der Staat hilft  ebenso bei barrierefreiem Umbau und der Einbruchsicherung.

Steuervorteile für denkmalgeschützte Immobilien

Die Kosten der Modernisierung von Immobilien unter Denkmalschutz dürfen Sie zehn Jahre lang zu 9 Prozent abschreiben, wenn die Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent der Kaufsumme ausmachen.  Der Steuervorteil gilt nur für denkmalgeschütze Abschnitte einer Immobilie.

Damit das Finanzamt den Steuervorteil auch anerkennt, holen Sie sich eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde.

Barrierefreier Umbau

Wollen oder müssen Sie Ihre Immobilie altersgerecht und barrierefrei umbauen, können auch sie von der KfW staatliche Hilfe bekommen.

Entweder besorgen Sie sich den KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ oder den „Altersgerecht Umbauen“-Zuschuss 455.

Beide Förderungen sind miteinander kombinierbar. Sie lassen sich auch nicht mit einer steuerlichenFörderung gemäß § 35 a Absatz Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) verbinden.

Lesen Sie hier mehr

Einbruchsicherung

Nichts ist übler als ein handfester Einbruch in den eigenen vier Wänden. Neben den Verlust von lieb gewonnenen Gegenständen und Vandalismusschäden, bleibt auch ein gräßliches Unwohlgefühl zurück.  

Auch uns ist das bei unserer ersten Immobilie so ergangen.  Sie lag im Hochparterre. Wir kamen gerade von einem Abendessen beim Chinesen zurück. Da entdeckte mein Mann, dass unsere Schlafzimmer-Balkontür offenstand.  Man konnte auch im Türrahmen sehen, wie der Einbrecher die Tür aufgestemmt hat. Offensichtlich haben wir ihn gestört, als wir unsere Eingangstür aufgesperrt haben.  Es fand sich nur noch ein Fußabdruck in unserem Schlafzimmer und alles war unangetastet geblieben. Gott sei Dank.

Ich brauchte drei Monate, bis dieses Unwohlgefühl endlich vergangen war.

 Also sorgen Sie für eine professionelle Einbruchsicherung Ihrer eigenen vier Wände.  Am besten mit einbruchshemmenden Haus- und Wohnungstüren oder Nachrüstsystemen für Fenster, Haus- und Wohneingangstüren

Auch da hilft ihnen der Staat  über die KfW mit einem Zuschuss.

Er beträgt bis zu 1.600 €, wenn Sie in einem Bestandsgebäude einen Einbruchschutz installieren.  Für die ersten 1.000 € förderfähiger Investitionskosten erhalten Sie einen Zuschuss von 20 %. Kosten von mehr als 1.000 € werden mit 10 % bezuschusst.  

Wir haben sofort nach unserem Einzug in unserer neuen Münchner Wohnung eine Einbruchsicherung durchgeführt. Der Zuschuss von 920 € war Ende 2018 auf meinem Konto.

Wichtig ist auch hier, den Zuschuss über das KfW-Zuschussportal zu beantragen, bevor Sie  mit der Einbruchssicherung beginnen. Lassen Sie sich bei der Auswahl der Einbruchsicherung von einer professionellen Sicherungstechnik-Firma beraten.

Förderung Erneuerbarer Energien

Die Kfw-Bank unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien mit verbilligten Krediten für:

  • kombinierte Heizungsanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Fläche
  • Wärmepumpen

Zusätzlich bekommen Sie für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie staatliche Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Förderung erneuerbarer Energien beim Heizen durch die BafA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) fördert in Altimmobilien das Heizen mit erneuerbarer Energie nur mit Zuschüssen. Die zu ersetzende oder umzurüstende Heizung muss schon zwei Jahre lang installiert sein.

Bezuschusst werden:

  • Wärmepumpen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen

Führt ein Sachverständiger eine Vor-Ort-Beratung durch, gibt es noch einen Zschuss obendrein.

Diese Zuschüsse werden hauptsächlich für bestehende Immobilien gewährt, für Neubauten nur in Einzelfällen.

Stellen Sie den Antrag vor dem Start Ihres Umbaus bei der BAFA .

Das KfW-Förderprogramm 167 zur energieeffizienten Sanierung von Heizungsanlagen, lässt sich zur Ergänzung der Zuschüsse des BAFA kombinieren.

Förderung beim Hausbau – Fazit

Förderung beim HausbauNicht nur der Bund fördert den Eigenheimerwerb, sondern auch die Bundesländer und Kommunen.

Familien mit Kindern stehen besonders viele Fördermöglichkeiten offen.

Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche Zuschüsse informieren und beantragen diese vor den Maßnahmen.

Viele Fördertöpfe sind an Einkommensgrenzen gebunden und lassen nur bedingt gleichzeitig nutzen.

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