Rechtsschutzversicherung kündigen in 4 Schritten

rechtsschutzversicherung kündigenNachdem Sie eine neue Rechtsschutzversicherung gefunden haben, gilt es die alte Police zu beenden.

Dabei kann einiges schief gehen, da oft wichtige Punkte nicht beachtet werden.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre derzeitige Rechtsschutzversicherung wirksam kündigen können.

Kündigung Rechtsschutzversicherung – was ist zu beachten?

Niemand bleibt ein Leben lang bei ein und derselben Rechtsschutzversicherung.

Jahr für Jahr kommen neue Tarife hinzu, die oft erheblich bessere Leistungen bieten. Da lohnt es sich doch, hin und wieder einen Versicherungsvergleich durchzuführen.

Haben Sie Ihre neue Police gefunden, müssen Sie Ihre alte Rechtsschutzversicherung kündigen.

Dabei gilt es folgende 4 Punkte zu beachten:

  • Wann die Rechtsschutzversicherung kündigen
  • Welche Kündigungsfristen einhalten
  • wirksame Kündigungsgründe
  • Formalitäten

1.Rechtsschutzversicherung kündigen ja oder nein?

Bevor Sie eine laufende Rechtsschutzversicherung kündigen, sollten Sie unbedingt Ihre neue Versicherung unterschriftsreif vorliegen haben. Sonst stehen Sie vor einer Phase ohne Versicherungsschutz. Also: Kündigen Sie Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung erst, wenn

  • Sie einen günstigeren Tarif mit gleicher Leistung

oder

  • einen Tarif mit einem anderen Leistungsumfang

gefunden haben.  

 

2.Rechtsschutzversicherung kündigen mit welchen Fristen?

Man unterscheidet bei derBeendigung von Rechtsschutzverträgen zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung.

Bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie Fristen beachten, während die außerordentliche mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden kann. Deshalb sollten Sie überprüfen, ob Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auch außerordentlich kündigen können.

Ordentliche Kündigung – Fristen

Die ordentliche Kündigung ist an folgende Fristen gebunden:

  • Einjahresverträge

Verträge, die nur ein Jahr laufen, können Sie drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Versäumen diese Frist ,verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

 Beispiel:

Haben Sie die Vertrag mit einjähriger Laufzeit am 1. Januar 2017 abgeschlossen, müssen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung spätestens 30. September 2017 zum Ende des Jahres 2017 kündigen. Dann endet Ihr Vertrag am 31. Dezember 2017.

  • 2 bis 3jährige Verträge

Die meisten Rechtsschutzversicherungen laufen 2 bis 3 Jahre.

Diese Verträge können Sie bis zum Ende des letzten Vertragsjahres kündigen.

Beispiele:

Der am 1. Januar 2017 geschlossene Zweijahresvertrag muss spätestens am 30. September 2019 gekündigt werden, damit der Vertrag am 31. Dezember 2019 endet.

Läuft derselbe Versicherungsvertrag drei Jahre, müssen Sie Ihre Rechtschutzversicherung spätestens am 30. September 2020 kündigen. Ihr Vertrag läuft am 31. Dezember 2020 aus.

  • Rechtsschutzverträge über 5 Jahre

Es gibt auch Rechtsschutzverträge, die fünf Jahre oder länger gelten. Hier können Sie frühestens zum Ende des dritten Jahres kündigen.

Beispiel:

Ein Vertrag, der am 1. Januar 2017 geschlossen wurde und bis Ende 2022 läuft, kann frühestens zum 30. September 2020 gekündigt werden. Er läuft dann Ende Dezember 2020 aus.

Wichtig!

Werfen Sie vor der Kündigung einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen. Dort stehen der nächstmögliche Kündigungstermin oder abweichende Kündigungsfristen des Anbieters.

Wann können Sie außerordentlich kündigen?

Die außerordentliche Kündigung kann mit sofortiger Wirkung erfolgen, sofern Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Das ist der Fall, wenn

  • Ihr Rechtsschutzversicherer nicht zahlt, obwohl er es müsste.
  • er den Beitrag erhöht, ohne zugleich die Leistungen zu verbessern.

Ausnahme: Erhöht sich aufgrund bestimmter Umstände das Risiko für Rechtsstreitigkeiten, darf Ihr Versicherer den Beitrag um bis zu 10 % erhöhen.

Sie dürfen nur dann außerordentlich kündigen, wenn der Beitrag um mehr als 10 % steigt oder Ihr Anbieter die Übernahme des erhöhten Risikos ablehnt.

Beispiel: Sie haben eine Verkehrsrechtsschutz-Police und haben sich zusätzlich zum Auto ein Motorrad gekauft.

  • das versicherte Risiko wegfällt, weil Sie keinen Rechtsschutz mehr brauchen.

Beispiel: Sie sind in den Ruhestand gegangen und benötigen keinen Berufsrechtschutz mehr.

  • der Schaden eingetreten ist.
  • Ihr Anbieter seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle anerkannt hat.

  Kündigen Sie innerhalb eines Monats

  • nach Erhalt des Ablehnungsschreibens Ihrer Versicherung.
  • nachdem Sie von der Beitragserhöhung erfahren haben.
  • nachdem Sie die Deckungszusage erhalten

Geheimtipp Nr. 1

Bei einer außerordentlichen Kündigung haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Kündigung mit sofortiger Wirkung.

Hier sind Sie ohne Versicherungsschutz , wenn Sie nicht sofort einen neuen Tarif finden.

  • Kündigung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Sie haben mehr Zeit für die Suche nach einem geeigneten Tarif und stellen den lückenlosen Versicherungsschutz sicher.

In welcher Form den Rechtsschutz kündigen?

Erklären Sie Ihre Kündigung immer schriftlich und innerhalb der jeweiligen Frist.

Dazu genügt ein formlose Schreiben an die Versicherung mit Ihrer Unterschrift.

Vermerken Sie dabei alle wichtigen Angaben.

Fehlen bestimmte Daten zum Vertrag, dauert die Bearbeitung der Kündigung unnötig länger.

Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

• Ihr Vor- und Zuname

• Versicherungsnummer des Vertrages

• gewünschter Termin der Vertragsauflösung

• Ihre Unterschrift


Geheimtipp Nr. 2

Schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein, um den fristgerechten Eingang problemlos zu beweisen.

Bei der Zustellung ihres Schreibens muss der Versicherer den Rückschein unterzeichnen.

Anschließend erhalten Sie den Rückschein zugestellt.

Musterschreiben für eine ordentliche Kündigung

Max Muster
Musterweg 1
12345 Musterhausen

Muster Versicherung
Musterweg 1
12345 Musterhausen
Kündigung meiner Rechtsschutz-Versicherung Nr. ……………………………….…..

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich o. g.enannte Rechtsschutzversicherung zum nächstmöglichen Termin.

Nach meinen Unterlagen ist das der………….

Erbitte umgehend um schriftliche Kündigungsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Max Muster

Musterschreiben für eine außerordentliche Kündigung

Max Muster

Musterweg 1

12345 Musterhausen

Muster Versicherung

Musterstraße 1

12345 Musterheim

Kündigung meiner Rechtsschutz-Versicherung Nr. ……………………………….…..

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer Beitragserhöhung vom ……..……… kündige ich meine o. g. Versicherung fristgerecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung.

oder

aufgrund des eingetretenen Versicherungsfalls mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben genannten Rechtsschutz fristlos

oder

ich habe den Pkw…am… abgemeldet und möchte den oben genannten Verkehrsrechtsschutz nicht mehr fortführen.

Ich mache von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und kündige den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Erbitte umgehend um schriftliche Kündigungsbestätigung.  

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster

Kündigungsschreiben – Checkliste

Diese Daten müssen in das Kündigungsschreiben:

  • Vorname, Nachname,
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • Anschrift der Versicherung
  • Betreff „Kündigung“
  • Versichertennummer/Nummer des Versicherungsscheins
  • Grund der Kündigung
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Versicherten

Welche Rechtsschutzversicherung ist gut laut Stiftung Warentest?

rechtsschutzversicherung
Quelle: Shutterstock.com

Welche Rechtsschutzversicherung ist gut? Das wird künftig immer wichtiger. Denn die Bedingungen der Rechtsschutz-Policen haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Dafür hat sich der Jahresbeitrag enorm verteuert. Erfahren Sie,

  • was eine gute Rechtsschutzversicherung ausmacht.
  • warum Sie trotzdem nicht ohne Not Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln sollten.
  • welche Rechtsschutztarife die Stiftung Warentest im Test vom Sommer 2017 mit der Note „gut“ bewertet.

Welche Rechtsschutzversicherung ist gut? 2017 sind es nur noch 14 Tarife

Rechtsschutzversicherungen haben sich in den letzten vier Jahren enorm verteuert.

Der Grund liegt einerseits darin, dass seit 2013 die Anwalts- und Gerichtskosten gestiegen sind.

Zudem haben viele Rechtsschutz-Kunden wegen falscher Widerrufsbelehrungen ihren Immobilienkredit widerrufen. Sie mussten ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, da viele Banken den Widerruf nicht akzeptierten.

Schließlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) noch einen draufgesetzt. Er verdonnerte die Rechtsschutzversicherer in mehreren Urteilen, die Kosten vieler Klagen gegen Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen zu bezahlen. (.)

Welche Rechtsschutzversicherung ist heute noch gut? Dafür hat die Stiftung Warentest im Sommer 2017 56 private Rechtsschutz-Tarife unter die Lupe genommen. (.)

Ergebnis:

Nur 14 private Rechtsschutzversicherungen sind wirklich gut. Einige

Tarife, die 2014 von der Stiftung Warentest noch gute Noten erhielten, wurden jetzt schlechter bewertet. (.)

Warum der neue Test von Stiftung Warentest?

Aufgrund der verbraucherfreundlichen BGH-Urteile haben viele Rechtsschutzanbieter den Versicherungsschutz im Kleingedruckten klammheimlich eingeschränkt.

Damit verlieren jetzt die Rechtsschutzversicherungs-Tests von Focus Money vom September 2015 sowie des Deutschen Instituts für Service Qualität vom Juni 2015 an Aussagekraft. (.)

Für Sie also Grund genug, bei der Suche nach einer Rechtsschutz-Police die Bedingungen genau zu prüfen.

Das gleiche gilt auch, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln wollen. 

Apropos:

Die Stiftung Warentest empfiehlt den Wechsel der Rechtschutzversicherung nur dann, wenn die Konditionen der neuen Police wirklich besser sind. (

Wie erkenne ich, ob eine Rechtsschutzversicherung gut ist?

Mit dem Vergleich der einzelnen Policen untereinander bekommen Sie schon eine Ahnung, welche Rechtsschutzversicherung gut ist.

Doch lassen sich die Verschlechterungen in den Konditionen manchmal nur schwer erkennen.

Deshalb habe ich für Sie im neuen Test der Stiftung Warentest recherchiert, welche Leistungsbestandteile grundsätzlich eine gute Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich ausmachen.

Nachfolgend habe ich die üblichen sowie die gewünschten Leistungen eines Privatrechtsschutzes aufgelistet.

Privatrechtsschutz – die üblichen Leistungen

Im Privatleben kommt es zu den häufigsten Rechtsstreitigkeiten. Nicht umsonst haben die meisten Menschen in Deutschland einen Privatrechtsschutz.

Nahezu immer umfasst er die Bausteine Berufs-, Verkehrs- und den Mieterrechtsschutz. Sie können nur im Paket Privatrechtsschutz dazu gebucht werden.

Die meisten Privatrechtsschutz-Verträge bieten folgende Leistungen:

Im Bereich der Verträge des täglichen Lebens Hilfe bei Knatsch mit

·dem Handwerker, der gepfuscht hat.

·dem Reiseveranstalter, weil das Hotel mies war und nicht den Versprechungen im Reiseprospekt entsprochen hat.

·der Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung, die nicht zahlen will.

·dem Verkäufer einer Eigentumswohnung, die üble Mängel aufweist.

Die Rechtsschutzversicherung springt auch ein bei Schadensersatzklagen des Versicherungsnehmers wegen Hundebisse oder Beschädigung seines Eigentums. (.)

Nicht mitversichert sind:

· das Einhaltung von Gewinnzusagen, die dubiose Kaffeefahrtanbieter abgegeben haben.

· Probleme beim Grundstücks-Kauf bzw.-Verkauf, bei der Planung und der Durchführung von Bauvorhaben sowie bei der Baufinanzierung.

·der Krach wegen Geldanlagen und Kredite.

·die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen illegalen Musik- oder Film-Downloads.

Wichtig Nr. 1

Werden Sie als Hundebesitzer und Rechtsschutz-Kunde von jemandem verklagt, der von Ihrem Hund gebissen worden ist, springt die Rechtsschutzversicherung auch nicht ein. Hier greift die Tierhalter-Haftpflicht. (.)

Wichtig Nr. 2

Wer Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit vermieteten oder selbstgenutzten Wohneigentum absichern will, muss die Bausteine Hausbesitzer- und Vermieter- Rechtsschutz im Privatrechtsschutz-Paket zusätzlich mit aufnehmen. (.)

Im beruflichen Bereich gibt es Unterstützung, wenn

· es um die richtige Einstufung in Gehalts-bzw. Besoldungsgruppen geht.

· Ihr Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt, Ihr Gehalt nicht bezahlt oder Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt.

· eine Abmahnung oder Kündigung droht oder der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet.

· Beamten und Soldaten ein Disziplinarverfahren droht.

Nicht bezahlt werden arbeitgeberseitige Kündigungen von Arbeitnehmern wegen Diebstahl oder einer anderen vorsätzlichen Straftat. (.)

Im steuerlichen Bereich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, wenn es Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkennt.

Nicht übernommen werden Streitigkeiten um Erschließungsabgaben oder die steuerliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden. (.)

Im Straßenverkehr bezahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für

· den Krach mit dem Verkäufer oder Hersteller eines mangelhaften PKWs.

· die Auseinandersetzung wegen Führerscheinentzugs, Fahrtenbuchauflage oder eines angeordneten Psychotests.

· den Schadensersatzprozess gegen den Unfallverursacher.

· Verfahren wegen Alkohol am Steuer, Unfallflucht

· Ordnungswidrigkeiten wegen Fahren ohne Gurt, Geschwindigkeitsübertretungen oder Abstandsverletzungen

Strafzettel wegen Falschparken oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen eines Unfallgegners sind nicht abgedeckt. (.)

Im sozialen Bereich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten von Streitigkeiten um

· Erteilung besserer Pflegegrade

· Anerkennung einer Erwerbsminderung oder eines Arbeitsunfalls.

Nicht abgedeckt sind Konflikte um BAföG oder das Widerspruchsverfahren gegen die gesetzliche Krankenkasse wegen Ablehnung einer Kur. (.)

Im Strafrecht sind Sie abgesichert bei Vorwürfen wegen eines fahrlässig begangenen Vergehens wie Steuerhinterziehung oder einfache Körperverletzung.

Nicht dabei ist die Kostenübernahme bei Strafverfahren wegen Diebstahl, Beleidigung, Betrug, Mord oder Raub sowie bei anderen vorsätzlich begangenen Straftaten. (.)

Im Familien-und Erbrechtschutz bezahlen die Anbieter meistens eine einmalige Rechtsberatung zu Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich oder die Annahme einer Erbschaft. Sobald der Rechtsanwalt für Sie tätig wird, müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Was macht eine gute Rechtsschutz-Police aus?

Die Rechtsschutzversicherung ist gut, wenn sie in möglichst vielen Streitigkeiten die Kosten übernimmt.

Gute Tarife zum Beispiel:

·bieten vorgerichtlichen Rechtsschutz

-durch vorsorgliche Anwaltsberatung -z.B bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

-bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide des Finanzamts oder Bußgeldbescheide der Verkehrsbehörden

-bei Widersprüche gegen sozialrechtliche Entscheidungen – z.B. gegen die Einstufung in einen falschen Pflegegrad oder die Ablehnung einer Kur durch die gesetzliche Krankenkasse

· bezahlen bei Streitfällen im Erb- und Familienrecht eine Anwaltsberatung von bis zu 1000 €.

· übernehmen im Wohnrechtsschutz den Rechtsschutz für Anlieger- und Erschließungskosten oder für Solar- und Photovoltaikanlagen

·offerieren Rechtsschutz, wenn Ihnen vorgeworfen wird, vorsätzlich eine Straftat begangen zu haben.

·bieten im Verkehrsrechtsschutz Unterstützung im Bereich des Carsharing

Gute Rechtsschutzversicherungen enthalten in den Bedingungen auch die sog. Einjahresregel.

Sie gilt bei Rechtsstreitigkeiten, die sich über Jahre hinweg durch mehrere Ursachen aufbauen. Die Rechtsschutzversicherung darf die Deckung nicht verweigern, wenn die erste Ursache länger als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung zurückliegt. (.)

Beispiel:

Der Führerscheinentzug bei acht Punkten in Flensburg

2013 kassiert der Fahrer eines PKWs wegen eines Verkehrsdelikts einen Punkt in Flensburg.

2015 schließt er eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab.

Danach kassiert er weiterhin so viele Punkte, so dass ihm der Führerschein entzogen wird. Gegen den Führerscheinentzug will er vorgehen.

Ohne Einjahresregel kann die Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigern, weil der Fahrer schon vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung einen Punkt in Flensburg bekommen hat.

Mit der Einjahresregel bleibt der 2013 kassierte Punkt in Flensburg unberücksichtigt. Die Rechtsschutzversicherung muss die Kosten übernehmen. (.)

Weitere Qualitätskriterien sind

· verbraucherfreundliche Definition des Versicherungsfalls

· fairer Kundenservice durch

o unbürokratische Regulierung des Rechtsschutzfalls

o schnelle Erreichbar und Reaktion auf auftauchende Probleme

o Hilfe bei der Suche nach dem passenden Rechtsanwalt

· freie Auswahl des Rechtsanwalts

· fallende Selbstbeteiligung, wenn keine Schäden gemeldet werden.

· Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit

· Verzicht

-auf Wartezeit nach Abschluss des Versicherungsvertrags .

-auf die Selbstbeteiligung, wenn sich der Fall nach anwaltlicher Erstberatung erledigt.

(

Stiftung Warentest: Nicht ohne Not den Rechtsschutz wechseln

Aufgrund der Verschlechterung vieler Tarife hier eine Warnung der Stiftung Warentest.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie noch einen alten Rechtsschutzvertrag haben und Ihr Versicherer Sie zu einem Umstieg auf einen neuen Vertrag überreden will.

Häufig würden Sie zwar den Zugang zu einer 24-Stunden-Hotline für Rechtsfragen bekommen.

Ein weiteres Lockmittel sind die Übernahme der Kosten für eine Mediation bzw. außergerichtliche Streitschlichtung.

Laut Stiftung Warentest sind diese beiden „Goodies“ nur Beiwerk.

Wichtiger sei die Übernahme der Anwalts-und Gerichtskosten.

Vergleichen Sie hier die Konditionen ihrer alten und der angebotenen neuen Police ganz genau, bevor Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln.

Überlegen Sie sich den Wechsel sehr gut, wenn Sie einen Rechtsschutzvertrag besitzen, der aus der Zeit bis vor 2009 stammt.

Diese Verträge bieten sogar noch einen Rechtsschutz für Geldanlagen in Aktien und Fondsanteilen, wenn die Bank Sie dabei falsch beraten hat.

Neue Policen schützen nur noch Kapitalanlagegeschäfte in Sparverträge oder Tagesgeld. 

Anders sieht das Ganze aus, wenn Sie Ihren bestehenden Rechtsschutz um einen Baustein erweitern wollen. Da kann es Ihnen passieren, dass Sie einen neuen Vertrag abschließen müssen. Wechseln Sie daher nur in einen Tarif, den die Stiftung Warentest mit der Note „gut“ bewertet hat.

Welche Rechtsschutzversicherung ist gut bewertet?

Die Stiftung Warentest bewertete die Rechtsschutz-Policen anhand folgender Kriterien:

· Leistungsumfang

· Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen

· verbraucherfreundliche Definition des Versicherungsfalls

· Einjahresregel

· verbraucherfreundliches Regulierungsverhalten

· die Höhe des Jahresbeitrags bei einem Selbstbehalt von 150 €

· Kreis der mitversicherten Personen

· Höhe der Deckungssumme

Die untersuchten Tarife enthielten folgende Leistungen

· Weltweite Deckung für Schadensersatzrechtsschutz

· Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbstständige

· gerichtlicher und außergerichtliche Rechtsschutz im Vertrags-und Sachenrecht

· gerichtlicher Steuerrechtsschutz

· Sozialgerichts-Rechtsschutz

· Verwaltungsrechtsschutz im Verkehrssachen

· Disziplinar-und Standesrechtsschutz

· Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

· Beratungsrechtsschutz im Familien-und Erbrecht

Die Note „gut“ erhielten folgende Tarife

  • PBV Best Allianz
  • Premium DAS/Ergo
  • PBV Optimal WGV
  • 360° privat Advocard
  • PBV Plus Bruderhilfe
  • PBV HUK24
  • PBV Plus KUK-Coburg
  • Privat Kombi plus LVM
  • Privat Allbrecht/Deurag
  • Basis + RisikoPlus HDI/Roland
  • Basis+RisikoPlus+ Rundum sorglos HDI/Roland
  • PBV Plus Allianz
  • Comfort Rechtsschutz Union/Alte Leipziger
  • Privat Kombi LVM

Folgende Tarife enthalten gar keine Einjahresregel

  • PBV § 26 Privat Plus Concordia
  • Prestige DMB Rechtsschutz
  • PBV Ideal
  • PBV § 26 Concordia
  • Expert DMB Rechtsschutz
  • Standard DMB Rechtsschutz
  • Top+XXL NRV
  • PBV VGH
  • Top NRV

Checken Sie jetzt mit einem Rechtsschutz-Vergleich, ob Ihre Police noch gut ist.

Wie Sie in 5 Schritten smart die beste Altersvorsorge finden?

beste Altersvorsorge
Wie Sie die beste Altersvorsorge wählen
Quelle: shutterstock.com/ PhotographyByMK

Verlassen Sie sich nur auf Ihre gesetzliche Altervorsorge, gehen Sie ein beinahe tödliches Finanzrisiko ein.

Schon seit langem pfeifen es die Spatzen von den Dächern:

Die gesetzliche Rente reicht bei weitem nicht mehr aus, um auch im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Sorgen Sie beizeiten für Ihr Alter vor, damit Sie weder auf Ihre Kinder, noch auf das Sozialamt angewiesen sind oder Pfandflaschen sammeln müssen.

Von mir erfahren Sie,

  • welche Altersvorsorge es in Deutschland gibt.
  • warum eine private Altersvorsorge sinnvoll ist.
  • wie Sie in 5 Schritten für sich die beste Altersvorsorge finden.

Demografischer Wandel – wie er Ihre gesetzliche Altersversorgung gnadenlos killt

Der demografische Wandel ist der schleichende Tod Ihrer gesetzlichen Altersversorgung.

Das Niveau der gesetzlichen Altersvorsorge sinkt allmählich in den Keller.

Warum ist das so?

Zum einen wird die Rente umlagefinanziert, d. h. aus den Einzahlungen der Aktiven gestemmt.

Zum anderen finanzieren immer weniger Aktive immer mehr Rentner. In den nächsten Jahren gehen mehr und mehr Leute in den Ruhestand.

Aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge zahlen weniger Aktive  in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Gehen Sie von einem aus:

Sie brauchen im Alter für Ihren gewohnten Lebensstandard auf jeden Fall bis zu 70 % Ihres letzten Einkommens.

Macht die gesetzliche Rente derzeit die Hälfte des letzten Einkommens aus, so sind es 2035 voraussichtlich nur noch schlappe 40 %.

Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.

Da tut sich eine gewaltige Einkommenslücke auf.

Liegt Ihr Alterseinkommen unter 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung, sind Sie akut armutsgefährdet.

Laut der Deutschen Rentenversicherung machte die Durchschnittsrente im Juli 2018 in den alten Bundesländern schlappe 1.441,35 Euro und in Ostdeutschland 1.381,05 Euro aus.Ziehen Sie davon die Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung ab, so kommen Sie mit diesen Beträgen kaum über die Runden.
 

Selbst als Durchschnittsverdiener haben Sie schon das Risiko, dass Ihre Rente nicht reichen wird.

Fangen Sie rechtzeitig mit der Altersvorsorge an!

Welche Altersvorsorge gibt es in Deutschland überhaupt?

In Deutschland gibt es 3 Säulen der Altersvorsorge.

  • Säule 1:
    Basisvorsorge in Form der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerke.
  • Säule 2:
    Staatlich geförderte private Vorsorge durch betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente und Rürup-Rente
  • Säule 3:
    Private Vorsorge ohne staatlichen Rückenwind mit privaten Lebens- oder Rentenversicherungen sowie Fondssparplänen. 

Man unterscheidet in Deutschland bei der Alterssicherung zwischen der kapitalgedeckten Altersvorsorge und dem Umlageverfahren.

Beim Kapitaldeckungsverfahren wird für jeden Sparer ein Kapitalstock gebildet.Er wird  am Kapitalmarkt angelegt  und aus dem kommt später seine Rente. Jeder spart für sich selbst und finanziert keine Luschen mit. Dadurch gibt es mehr Rente.

Auf diesem Verfahren bauen die berufsständischen Versorgungswerke, die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente oder die privaten Rentenversicherungen auf.

Beim Umlageverfahren gibt es nur einen Geldtopf, in dem alle einzahlen und aus dem für alle Renten bezahlt werden. Hier sparen alle für alle und finanzieren auch die Luschen mit.

Das ist der Fall bei der gesetzlichen Rentenversicherung und auch ein weiterer Grund, warum die gesetzliche Rente immer weniger wird.

Private Altersvorsorge sinnvoll?

Fakt ist, dass zwar nahezu alle Berufstätigen eine gesetzliche Altersvorsorge haben.

Jedoch haben sie kaum privat vorgesorgt – obwohl die gesetzliche Rente für einen sorgenfreien Lebensabend nicht reichen wird.

Wer sich im Alter nicht einschränken, auf Sozialleistungen oder das Sammeln von Pfandflaschen angewiesen sein will, sollte

  • langfristig ansparen und möglichst früh damit beginnen.
  • bei der Wahl der privaten Altersvorsorge auf die Rendite achten.

Es gibt hierzulande Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge mit staatlichem Rückenwind und ohne staatliche Förderung.

Zusätzliche private Altersvorsorge mit Rückenwind

Zu den Altersvorsorgemöglichkeiten mit staatlichen und Rückenwind des Arbeitgeber gehören die

  • betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch den Arbeitgeber
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente

Altersvorsorge durch den Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht allen Arbeitnehmern offen – Auszubildende, Arbeiter, Angestellte und geschäftsführende Gesellschafter, sofern sie keine selbständigen Unternehmer sind.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet man 5 verschiedene Durchführungswege, wobei nur der Arbeitgeber diese auswählt.

1.Direkt- bzw. Pensionszusage:
Hier zahlt nur Ihr Chef ein und Sie erhalten aus dem Unternehmensvermögen eine Betriebsrente. Zudem muss er einen Beitrag zum Pensionssicherungsverein leisten. Zur Risikoabsicherung schließen viele Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab.

2.Unterstützungskasse:
Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung als GmbH, eingetragener Verein oder Stiftung.

Sie organisiert die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber.
Sie zahlt in eine unabhängige Versorgungseinrichtung ein, die dann die Rente auszahlt.

3.Direktversicherung:
Hier schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab.
Sie und Ihre Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.

4.Pensionskasse:
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder  Aktiengesellschaft.

In der Regel zahlen Ihr Chef und auch Sie selbst zu je 50 % in die Pensionskasse ein und diese legt die Gelder am Kapitalmarkt an. Ich selber habe einige Jahre im Vermögensmanagement der Pensionskasse der Wacker-Chemie AG gearbeitet und weiß daher wie wichtig die Altersvorsorge ist.

5.Pensionsfonds:
Es handelt sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung als Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit oder Aktiengesellschaft, die Ihnen eine Betriebsrente zahlt.

Pensionsfonds dürfen liberaler investieren als Pensionskassen – z.B. mehr als 35 Prozent ihres Vermögens in Aktien anlegen.

Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und/oder im Wege der Gehaltsumwandlung durch den Arbeitnehmer bezahlt.

Wichtig 1.!


Alle Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung anbieten, die dann je nach Arbeitgeber in eine der 5 Durchführungswege fließt.

Was passiert mit der betrieblichen Alterversorgung beim Wechsel des Arbeitgebers?

Die Konsequenzen hängen von dem Durchführungsweg und davon ab, wann Ihre Anwartschaft unverfallbar wird.

Die Unverfallbarkeitsfristen sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.

Sind die Anwartschaften verfallbar, bekommt der Arbeitnehmer keine Betriebsrente, wenn er den Betrieb vor einem bestimmten Stichtag verlassen hat.

Unverfallbare Anwartschaften bleiben nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses –teilweise– gültig.

Grob gesagt, gibt es diese Konsequenzen:

Sie können Ihre Anwartschaften mitnehmen, wenn sie ab der ersten Einzahlung unverfallbar geworden sind. Das ist der Fall bei einer Gehaltsumwandlung, bei der Sie die Beiträge selbst zahlen.

Anwartschaften aus einer Unterstützungskasse können Sie nicht mitnehmen. Der Vertrag ruht.

Zahlt der Arbeitgeber allein oder zusammen mit Ihnen Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, wird die Anwartschaft nach dem Betriebsrentengesetz unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 5 Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt ist.

Wichtig 2.!


Selbst wenn Ihre Ansprüche unverfallbar geworden sind, muss der neue Arbeitnehmer Ihre bisherige betriebliche Altersversorgung  nicht übernehmen, wenn er einen anderen Durchführungsweg anbietet.

In diesem Fall

  • dürfen Sie diese  selbst fortführen. D.h., der Vertrag wird auf Sie übertragen und als ganz normale private Rentenversicherung fortgesetzt.

  • können Sie bei einer Pensionskasse oder Direktversicherung den Vertrag auch auf das neue Versicherungsunternehmen übertragen lassen, wenn es einem sog. „Übertragungsabkommen“ beigetreten ist. 

Wichtig 3!


Sie können Ihre bAV nicht kündigen, aber beitragsfrei stellen, wenn Sie nicht mehr einzahlen wollen.

Ihr bisher angespartes Kapital erwirtschaftet weiterhin Erträge. Im Alter erhalten Sie eine Betriebsrente, die dann geringer ausfällt.

Die bAV lohnt sich nur, wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss gewährt. Ist das nicht der Fall, sollten Sie sich nach Alternativen umsehen.

VorteileNachteile
-Garantierte Mindesthöhe+Dauer der Auszahlung-Nur Ihr Chef kann den Durchführungsweg wählen
-Einmalige Kapitalauszahlung statt monatlicher Rente bei Pensionskassen und Direktversicherungen
-Einmalige Auszahlung bei den anderen Formen bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase
-keine Kündigung
-Arbeitgeber kümmert sich um die bAV-Mitnahme nur, wenn der neue Arbeitgeber den gleichen Durchführungsweg der bAV anbietet.
-Sozialabgabenfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der ges.RV
-Steuerfrei bei Einzahlungen in Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen innerhalb bestimmten Grenzen
-Insolvenzschutz
-Hartz-IV-sicher: Das angesparte Kapital bleibt erhalten, falls Hartz IV bezogen werden muss.

Riester-Rente

Zahlen Sie pro Jahr bis zu 4, 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens bzw. höchstens 2.100 Euro in die Riester-Rente ein, können Sie zweifach profitieren:

  • von Zulagen für sich und Ihre Kinder innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
  • zusätzlich von Steuervorteilen.

Entweder lassen Sie sich die Riester-Rente lebenslang monatlich auszahlen.

Oder Sie lassen sich 30 Prozent des Gesamtkapitals auf einmal geben.

Danach wird die Rente monatlich überwiesen.

Bei den Riester-Verträgen gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:
Sie sparen während des Berufslebens Steuern und müssen nach Renteneintritt die erhaltenen Leistungen versteuern.
Das lohnt sich für Sie, da Ihr Steuersatz im Rentenalter meist wesentlich niedriger ist als im Arbeitsleben.

Zielgruppe der Riester-Rente sind u.a.:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler
  • erwerbslose Ehepartner
  • Auszubildende 

Der Riester – Rente liegen 6 unterschiedliche Riester-Verträge zugrunde, in die Sie einzahlen können. Diese sind:

1.Riester-Rentenversicherung 


Sparer wissen damit schon heute genau, wie hoch ihre Rente wird. Sie zahlen monatlich eine bestimmte Rate ein und erhalten ab Renteneintritt eine garantierte Zusatzrente.

Insidertipp 1:


Achten Sie auf die Kosten des Vertrags, damit sie die staatliche Förderung nicht wieder aufzehren.

2.Riester-Banksparplan

Wer es flexibler mag und nur noch 10 bis 15 Jahre zur Rente hat, greift zum Riester-Banksparplan. Sie zahlen keine hohen Abschussgebühren und können den Vertrag zudem leichter wechseln. Die monatlichen Sparraten werden variabel verzinst.

Bei niedrigen Zinsen wie derzeit bieten Banksparpläne wenig Rendite.

3.Riester-Fondssparplan

Wer neben der stattlichen Förderung noch eine gewisse Rendite am Kapitalmarkt erzielen will, ist mit einem Riester-Fondssparplan gut bedient.

Ihre monatlichen Sparbeiträge fließen je nach Risikoneigung ganz oder teilweise in Geldmarkt-, Renten-, Immobilien- und/oder Aktienfonds.

Da Sie mit dem gleichen Einzahlungsbetrag bei Kursschwankungen unterschiedlich viele Fondsanteile erwerben, profitieren Sie auch vom Cost-Averaging-Effekt.

Wichtig:

Höher rentierende Aktienfonds bergen ein Verlustrisiko. Sie eignen sich für alle erfahrenen Anleger.

Insidertipp 2:

Beachten Sie bei der Fondsauswahl folgende eherne Rregel
100 – Lebensjahre = Aktienfondsanteil im Fondsparplan

D.h:
Beginnen Sie erst spät, sollten Sie mehr Geld in sichere Fonds stecken.
Zwar verringern Sie das Kursrisiko, aber begrenzen auch Ihre Renditechancen. Warum das so ist, habe ich in…..Beitrag beschrieben.
Je früher Sie starten, desto größere Beträge können in Aktienfonds fließen.

Insidertipp 3:

Schichten Sie einige Jahre vor dem Ruhestand die Gewinne aus dem Aktienfonds allmählich in sichere Fonds um.

4.Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung 


Hier wandern die Beiträge wie bei der klassischen Riester-Rentenversicherung zunächst in sichere Anlagen und die Überschüsse dann in Fonds.

Im Vergleich zum Fondssparplan sind die Anlagechancen geringer und die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung oft teurer.

5.Riester-Bausparvertrag 


Anleger sparen mit ihren Beiträgen zunächst über einige Jahre ein Guthaben an, das als Eigenkapital dient. Nach der Ansparphase haben Sie Anspruch auf ein zinsgünstiges Baudarlehen. In der Ansparphase wird das Guthaben in der Regel geringer verzinst als in anderen Riester-Arten.

Erst in der Kombination mit dem Darlehen rentiert sich der Riester-Bausparvertrag.

6.Wohn-Riester 


Hier nehmen Sie ein Immobilien-Darlehen auf anstatt anzusparen. Der Kreditgeber verrechnet die staatlichen Riester-Förderungen mit Ihren Tilgungszahlungen.

Dadurch ist Wohn-Riester im Vergleich zu einem Baukredit in der Regel günstiger.

Jedoch unterliegt auch der Wohn-Riester der nachgelagerten Besteuerung.
Nur geht das beim Wohn-Riester anders, da Sie im Rentenalter keine Leistungen erhalten, die Sie direkt versteuern könnten. Deshalb gibt es das fiktive Wohnförderkonto, auf dem die staatlich geförderten Leistungen zur Tilgung Ihrer Baufinanzierung bis zu maximal 2.100 Euro im Jahr vermerkt und jährlich mit zwei Prozent verzinst werden.

Im Ruhestand müssen Sie den auf dem Wohnförderkonto angesammelten Betrag versteuern. Entweder Sie bezahlen die gesamte Steuerschuld auf einmal und erhalten 30 Prozent Nachlass. Oder Sie versteuern bis zu Ihrem 85. Lebensjahr jährlich einen Teil des angesammelten Betrags.

Insidertipp 4

Meistens ist die jährliche Besteuerung günstiger. Die Einmalzahlung lohnt sich eher bei einem Ruhestands-Jahreseinkommen ab 33.000 Euro.

Die Riester- Rente eignet sich

  • für Klein- und Normalverdiener mit Kindern über die Zulagen
  • für alleinstehende Besserverdiener über den Steuervorteil

Generell rentiert sich die Riester-Rente, je höher die Zulagen oder die Steuererstattung ist.

Rürup-Rente als Bank- und Fondssparplan

Die Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbständige sind begrenzt.

Sie sind keine Arbeitnehmer, meistens nicht gesetzlich rentenversichert und können weder über die bAV noch über die Riester-Rente privat vorsorgen.

Als Freiberufler, Selbstständiger und Unternehmer können Sie nur mit der steuerlich geförderten Rürup-Rente privat fürs Alter vorsorgen.

Ihre Beiträge können Sie bis zu einem gewissen Höchstbetrag von der Einkommenssteuer absetzen.

Bei der Rürup-Rente dürfen Sie zwischen einer klassischen Rentenpolice oder einer fondsgebunden Rentenversicherung wählen.

Bei der klassischen Rentenversicherung gibt es einen Garantiezins und Überschußbeteiligungen. Die Rendite der fondsgebundenen Rentenversicherung hängt von der Börse ab.

Sie können Ihre Einzahlungen nach Liquiditätslage flexibel gestalten, in dem Sie wahlweise:

  • eine Einmalzahlung leisten.
  • monatlich einzahlen.
  • die Beitragshöhe an Ihr Einkommen anpassen.
  • nicht regelmäßig einzahlen. 

Die Rürup- Rente gibt es und eignet sich für

  • Vorstände, Geschäftsführer und Beamte
  • Verdiener mit hoher Steuerbelastung, da sich die Beiträge bis 2025 komplett von der Steuer absetzen lassen.
  • Ältere Anleger mit hohem Einkommen, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben.
  • Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. 

Wichtig!

Angestellte dürfen ebenso eine Rürup-Rente abschließen. Doch werden leider deren Beiträge auf die steuerlich abzugfähige Summe angerechnet.

Privat fürs Alter vorsorgen ohne staatliche Förderung

Bei der ungeförderten privaten Altersvorsorge zahlen Sie jeden Euro aus eigene Tasche ein.

Damit sich das lohnt, müssen die Kosten der Sparverträge und auch die Ertragschancen stimmen.

Private Altersvorsorge Möglichkeiten – welche gibt es?
Diese sind

  • private Rentenversicherung
  • privat vorsorgen mit der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Bank- und Fondssparplan
  • Bank- und Fondsauszahlungsplan
  • Eigenheim als private Altersvorsorge
  • Kapitallebensversicherung 

Private Rentenversicherung

Die klassische private Rentenversicherung garantiert zwar von Beginn an eine bestimmte Rentenhöhe.

Doch lohnt sie sich nicht,

  • wegen der derzeit niedrigen Leitzinsen.
    da sich die Garantie nur für die eingezahlten Beiträge nach Abzug von Kosten gilt.
  • aufgrund der oft überteuerten Kosten. 

Die private Rentenversicherung gibt es inzwischen als

  • Rentenversicherung mit höherem Aktienanteil. Zwar sind die Renditechancen wegen des Aktienanteils höher, aber mit diesen Nachteilen verbunden: Entweder keine Beitragsgarantie oder garantierte Rente, dafür höhere Kosten, die an der Rendite nagen. 
  • Netto-Rentenversicherung, die Sie günstig bei einem Honorarberater erhalten. Sind deren Kosten günstig, kann sie sich durchaus lohnen. Denn einige Anbieter legen in günstigen Aktien-Indexfonds (ETFs) an.  
  • Sofortrente. Hier leisten Sie eine Einmalzahlung und erhalten sofort eine lebenslange monatliche Rente. Sie ist ideal für alle, die erst spät mit der privaten Altersvorsorge beginnen und über höhere Geldbeträge durch Erbschaften, Auszahlung von Lebensversicherungen oder Sparverträgen u.ä. verfügen.Bei der Sofortrente erhalten Sie einen Garantiezins und Überschussbeteiligungen, die der Versicherer erwirtschaftet.  

Insidertipp 5 


Achten Sie bei der Auswahl Ihres Anbieters auf dessen Finanzstärke und ob die Überschüsse der letzten Jahre mitberücksichtigt werden.

Insidertipp 6


Falls Sie Ihre Hinterbliebenen bei Ihrem Ableben absichern wollen, vereinbaren Sie zudem eine Rentengarantiezeit und eine Beitragsrückgewähr.

Aufgrund der Garantiezeit erhalten Ihre Hinterbliebenen die monatliche Rente bis zum Ablauf eines vereinbarten Zeitraumes.

Die Beitragsrückgewähr sorgt dafür, dass der Versicherer den eingezahlten Beitrag im Todesfall an Ihrer Erben zurückzahlt. Bedenken Sie hier, dass infolge dieser Vereinbarungen Ihre Rente geringer ausfallen wird.

Bei der sofortigen Rente versteuern Sie nur den Ertragsanteil, der sich aus dem Renteneinstiegsalter ergibt.

Jetzt Rentenversicherung vergleichen

Privat vorsorgen mit der gesetzlichen Rentenversicherung

Gesetzlich Rentenversicherte, die mit 63 in Rente gehen wollen, dürfen ab 55 Jahren mit freiwilliger Zuzahlung die Abschläge ausgleichen. Sie können auch Ihre Rente erhöhen, wenn Sie länger arbeiten.

Auch allen nicht gesetzlich Rentenversicherten steht diese Möglichkeit offen. Mit der jährlichen Rentenanpassung  kann sich die gesetzliche Rentenversicherung durchaus rentieren.

Fondssparplan

Bei einem Fondssparplan investieren Sie monatlich einen fixen Betrag in einen Aktien- oder Indexfonds. Sie können schon mit einem Betrag ab 25 Euro an den Kapitalmärkten mitspielen.

Zudem sind Sie flexibel, da sie

  • jederzeit an Ihr Geld kommen.
  • je nach Finanzlage mehr oder weniger einzahlen können.

Schließlich profitieren Sie Cost-Avaraging, da Sie infolge der Kursschwankungen mit der gleichen Einzahlrate mal etwas weniger, mal etwas mehr Fondsanteile kaufen.

Auf die Kapitalerträge aus Fonds fällt jährlich die Abgeltungssteuer an – auch wenn der Aktienfonds keine Dividenden ausschüttet, sondern thesauriert.

Der Fondssparplan eignet sich für alle, die flexibel bleiben wollen.

Insidertipp 7

Begrenzen Sie Ihre Risiken, in dem Ihre Anlagen diversifizieren. Das gelingt am besten mit einem Aktien-Indexfonds, der in die Aktien des jeweiligen Index investiert.

Investieren Sie mit einem Anlagehorizont von mindestens 10 Jahre. So jucken Sie keine kurzfristigen Kursschwankungen.

Schließlich sollten Sie rechtzeitig vor Rentenbeginn sukzessive in sichere Anlagen wie Festgeld oder Geldmarktfonds umschichten.

Bank- und Fondsauszahlungsplan

Bei einem Bank- und Fondsauszahlungsplan zahlen Sie einen großen Geldbetrag ein und erhalten für eine begrenzte Zeit monatlich einen bestimmten Betrag.

Im Rahmen des Fondssparplans fließen Ihre Einzahlungen in mehrere unterschiedliche Fonds oder in einen Dachfonds, der in verschiedene Fonds investiert.

Die Summe orientiert sich bei einem Bankauszahlungsplan am Anlagebetrag, an der Verzinsung und Laufzeit.Schließen Sie wegen des niedrigen Zinsniveaus nur einen Bankauszahlungsplan mit kürzeren Laufzeiten und bei steigenden Zinsen einen neuen Bankauszahlungsplan ab.

Beim Fondsauszahlungsplan orientiert sich die Summe an der Rendite des Fonds, die von der Risikoneigung des Anlegers und dem Kursverlauf an der Börse abhängt.

Diese Anlageform ist ideal für alle, die Sicherheit und kalkulierbare Auszahlungsbeträge bevorzugen.

Fondsrente bzw. fondsgebundene Rentenversicherung

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder Fondsrente fließt Ihr Geld nach Abzug der Kosten in einen oder mehrere Investmentfonds ihrer Wahl.

Sie bekommen im Alter keine garantierte Mindestrente.

Die private Zusatzrente hängt von der künftigen  Kursentwicklung des Fondsvermögens ab. 

Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet

einerseits

  • höhere Ertragschancen im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung, da das Geld nicht nur in deutsche Staatsanleihen, sondern auch am Aktienmarkt investiert wird. 
  • eine Steuerverschiebung, da die Steuern auf die Erträge erst zum Ende der Vertragslaufzeit erhoben werden. 
  • die Möglichkeit eines kostenlosen Fondswechsels, wenn die Performance eines Fonds nicht wie erhofft ausfällt.
  • die Möglichkeit aufgelaufene Gewinne zu sichern, indem das Geld rechtzeitig vor Ende der Laufzeit in schwankungsärmere Fonds mit geringerem Aktienanteil umgeschichtet wird.

    Andererseits

  • liegt der garantierte Mindestzins auf das angesparte Kapital zur Zeit unattraktiv.
  • besteht ein Kursrisiko auf den Aktienmärkten
sind Kündigungen mit Einbußen verbunden, da die Abschlusskosten in der Regel über die ersten fünf Jahre verteilt werden.

Immobilie als Altersvorsorge

Viele wollen wegen der derzeit niedrigen Zinsen mit den eigenen vier Wänden privat fürs Alter vorzusorgen.

Ist der Baukredit abgezahlt, müssen Sie nur noch die laufenden Kosten stemmen.

Jedoch geht die Rechnung nur auf, wenn Sie Ihre Immobilie spätestens zu Beginn des Ruhestandes abbezahlt haben. So kommt es ganz überwiegend auf die Qualität Ihrer Baufinanzierung an.

Risiken bestehen darin, dass Sie die Immobilienfinanzierung wegen Scheidung oder Arbeitslosigkeit abbrechen und die Immobilie unter Wert verkaufen müssen.


Kapitallebensversicherung

Sie ist ein Sparplan mit Todesfallschutz.

Ein Teil der angesparten Beiträge fließt während der vereinbarten Laufzeit größtenteils in Anleihen. Der Rest geht in die Absicherung einer Versicherungssumme, wenn Sie sterben.

Sie erhalten am Laufzeitende die angesparte Versicherungssumme. Im Todesfall wird hingegen die vereinbarte Todesfallsumme an den Begünstigten ausgezahlt.

Die Kapitallebensversicherung hat zwei große Nachteile

  • Sie ist wegen der Ansparung und gleichzeitigen Absicherung des Todesfalls viel teurer als eine reine Risiko-Lebensversicherung, die nur das Sterberisiko  absichert.
  • Da ein Großteil der Beträge im Rentenmarkt angelegt werden und die Leitzinsen derzeit niedrig sind, sind die Renditechancen begrenzt.

Was ist die beste Altersvorsorge

Welche ist die beste Altersvorsorge?

Diese Frage lässt nicht pauschal beantworten.

Einerseits hängt die Wahl Ihrer Altersvorsorge von Ihrer Finanzlage und Lebensplanung ab

Wie Sie die richtige Altersvorsorge finden, hängt zudem davon ab, ob

  • Sie angestellt oder selbstständig/freiberuflich arbeiten,
  • Sie staatliche Förderung nutzen wollen,
  • flexibel ansparen möchten. 

Fürs Alter vorsorgen – so geht es wirklich:

Wählen Sie Ihre Altersvorsorge gemäß den folgenden 5 Schritten bedachtsam aus. Denn Ihre Entscheidung wirkt langfristig und bildet den Grundstein für Ihre Finanzen im Alter.

In 5 Schritten finden Sie die richtige Altersvorsorge:

Schritt 1. Rentenansprüche prüfen
Prüfen Sie, ob und wie viel Rente Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk erwarten.

Schritt 2. Investierbaren Betrag festlegen
Checken Sie, wie viel Geld Sie monatlich in eine private Vorsorge stecken können. Sie müssen monatlich umso mehr ansparen, je später Sie mit der Altersvorsorge starten.

Schritt 3. Monatliche Ausgaben als Renter
Überlegen Sie, wie viel Geld Sie als Rentner pro Monat ausgeben wollen.

Schritt 4. Auswahl der Altersvorsorgeform
Wählen Sie die Altersvorsorge-Produkte sorgfältig aus und beachten folgende Aspekte:

-Wie hoch ist Ihre persönliche Risikobereitschaft?

-Wie gut wird Ihr Geld verzinst?
Das niedrige Zinsniveau erschwert es, hohe Renditen oder den Mindestgarantiezins von 1,25 % bei geringen Risiken zu erwirtschaften.
Hohe Renditen gibt es nur, wenn Sie Kursrisiken akzeptieren.

-Können Sie von staatlicher Förderung oder Steuervorteilen profitieren?
Die Renditechance steuerlich geförderter Produkte hängt auch von Ihrer Steuersituation ab.

-Wie flexibel kommen Sie an Ihr Geld heran?

-Wie lange soll die Rente ausbezahlt werden?

In den folgenden Tabellen erhalten Sie eine erste Orientierung dafür, welche Form der privaten Altersvorsorge sich für Sie eignen könnte.

Die beste Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Form der AltersvorsorgeAnmerkungenWann
Riester-Rente-Riester-Fondssparplan in Aktienfonds bei frühem Start

-Riester-Fondssparplan in Rentenfonds bei frühem Start
-bei niedrigen Zinsen


-bei hohen Zinsen
Betriebliche Altersvorsorge-Wenn auch der Chef einzahlt-immer
Gesetzliche Rentenversicherung


-als private Vorsorge-immer
Fondssparplan-überwiegend in Aktienfonds bei frühem Start

-überwiegend in Rentenfonds
-bei niedrigen Zinsen

-bei hohen Zinsen
Fondsrente-überwiegend in Aktienfonds bei frühem Start-bei niedrigen Zinsen
Eigenheim als private Altersvorsorge-Achtung bei der Auswahl der Baufinanzierung-immer bei niedrigen Zinsen

Die beste Altersvorsorge für Selbständige, Freiberufler, Vorstände, Geschäftsführer und Gutverdiener

Form der AltersvorsorgeAnmerkungenWann
Rürup-Rente-als fondsgebundene Rentenversicherung in Aktienfonds

-als fondsgebundene Rentenversicherung in Rentenfonds
-bei niedrigen Zinsen

-bei hohen Zinsen
Gesetzliche Rentenversicherung


-als private Vorsorge-immer
Fondssparplan-überwiegend in Aktienfonds bei frühem Start

-überwiegend in Rentenfonds
-bei niedrigen Zinsen

-bei hohen Zinsen
Fondsrente-überwiegend in Aktienfonds bei frühem Start-bei niedrigen Zinsen
Eigenheim als private Altersvorsorge-Achtung bei der Auswahl der Baufinanzierung-immer bei niedrigen Zinsen
Rieser-Fondsparplan für rv-pflichtige Selbständige-Riester-Fondssparplan in Aktienfonds bei frühem Start

-Riester-Fondssparplan in Rentenfonds bei frühem Start
-bei niedrigen Zinsen

-bei hohen Zinsen

Die beste Altersvorsorge für Beamte

Form der AltersvorsorgeAnmerkungenWann
Riester-Rente-Riester-Fondssparplan in Aktienfonds bei frühem Start

-Riester-Fondssparplan in Rentenfonds bei frühem Start
-bei niedrigen Zinsen


-bei hohen Zinsen
Rürup-Rente-als fondsgebundene Rentenversicherung in Aktienfonds

-als fondsgebundene Rentenversicherung in Rentenfonds
-bei niedrigen Zinsen

-bei hohen Zinsen
Gesetzliche Rentenversicherung


-als private Vorsorge-immer
Fondssparplan-überwiegend in Aktienfonds bei frühem Start

-überwiegend in Rentenfonds
-bei niedrigen Zinsen

-bei hohen Zinsen
Fondsrente-überwiegend in Aktienfonds bei frühem Start-bei niedrigen Zinsen
Eigenheim als private Altersvorsorge-Achtung bei der Auswahl der Baufinanzierung-immer bei niedrigen Zinsen

Die beste Altersvorsorge für alle mit nur noch wenigen Jahren bis zur Rente

Form der AltersvorsorgeAnmerkungenWann
Rürup-Rente-mit hohen Beiträgen in einen Fondsparplan
-mit hohen Beiträgen in einen Banksparplan
-bei niedrigen Zinsen

-bei hohen Zinsen
Rürup-Rente

-mit hohen Beiträgen in einen Fondsauszahlungsplan

-mit hohen Beiträgen in einen Bankauszahlungsplan
-bei niedrigen Zinsen

-bei hohen Zinsen
Fondsauszahlungsplan-bei niedrigen Zinsen
Bankauszahlungsplan-bei hohenn Zinsen
Private Rentenversicherungals Sofortrente

Schritt 5: Angebote vergleichen

Nachdem Sie die Bausteine Ihrer privaten Altersvorsorge zusammengestellt haben, sollten Sie jetzt die einzelnen Angebote miteinander vergleichen – z.B.

Riester-Rente-Vergleich

Rürup-Rente-Vergleich 

Wie bauen Sie Ihre Altersvorsorge auf? Teilen Sie es in einem Kommentar mit.

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Private Krankenversicherung ja oder nein?

private krankenversicherung ja oder nein
private krankenversicherung ja oder nein

PKV ja oder nein?

Diese Frage stellen sich viele, die von der gesetzlichen  in die private Kranken-versicherung wechseln können.

Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung – eine Entscheidung fürs Leben

Die private Krankenkasse bietet je nach gewähltem Tarif ein großes Plus an medizinischen Leistungen.

Jedoch verbunden mit gewissen Nachteilen

  • immer wieder sprunghafte Beitragserhöhungen.

  • Sie dürfen nur bis zu einem Alter von unter  55 Jahren in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
  • Altersrückstellungen, die Sie in der PKV aufgebaut haben, gehen verloren.
  • Kein einfacher  Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen, wenn Sie schon älter sind.

Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, ob für Sie der Wechsel in die PKV Sinn macht.

Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

Sie erfahren:

  • die grundlegenden Unterschiede zwischen der GKV und PKV.
  • für wen und ab wann sich die private Krankenversicherung lohnt.
  • was Sie bei der Wahl zwischen GKV und PKV beachten sollten.

Private Krankenversicherung Voraussetzungen

Wer kann sich privat versichern?

Studenten, Beamte, Selbstständige, Rentner sowie Angestellte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung bestimmt, bis zu welchem Einkommen sich Angestellte und Rentner gesetzlich krankenversichern müssen.

Sie liegt im Jahr 2018 bei einem Monatsgehalt von 4.425 Euro brutto bzw. bei einem Jahresgehalt von 53.100 Euro brutto.

Unterschied zwischen PKV und GKV

GKVPKV
Wer ist versichert
Arbeitnehmer und Rentner mit beitragspflichtigem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze.Studenten, Beamte, Selbstständige sowie Angestellte mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze.
Leistungsumfang
-Die medizinische Versorgung ist für alle gleich.

-Die Leistungen sind größtenteils festgeschrieben.
-Privatversicherte wählen ihren Leistungskatalog selbst aus.
Zu den gesetzlichen Pflichtleistungen gehören:

-Normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung von Krankheiten

-Standardimpfungen

-Zahnbehandlungen

-Therapie schwerer, langwieriger Krankheiten sowie die Behandlung von Unfällen und die anschließende Nachsorge.

-Freie Wahl des Haus- und Facharztes, sofern er mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperiert.

-Im Krankenhaus
-allgemeine Pflegeleistungen

--Mehrbettzimmer

--Eigenanteil von 10 Euro/Tag für maximal 18 Tage und wenn Sie über 18 Jahre als sind

-Kinderkrankengeld für 10 Arbeitstage im Krankheitsfall eines Kindes unter 12 Jahren

-Psychotherapie
Die Pflichtleistungen richten sich nach dem gewählten Tarif.

-In der PKV werden verschreibungspflichtige Medikamente bezahlt ohne Zuzahlungspflicht.

-Wer es billig haben will, kann nur wenig Leistungen in Anspruch nehmen. Je nach Tarif kann der Leistungsumfang unter dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

-Wer höhere Prämien zu zahlt, dem steht auch mehr zu.

-Hochwertige Tarife bieten meistens

--freie Arztwahl

--Termin beim Facharzt, ohne vorherigen Besuch beim Hausarzt

--schnellerer Zugang zu neuen Behandlungsmethoden

--Einzelzimmer
-Chefarztbehandlung

-kürzere Wartezeiten beim Arzt


-Privatversicherte bekommen meistens schneller einen Termin beim Facharzt als Kassenpatienten.
Zuzahlung
-Kosten für spezielle Medikamente, Kuren und Zahnersatz
Krankentransporte bzw. Rücktransport aus dem Ausland
 und Behandlung im Ausland

-Zuzahlung bei vielen verschreibungspflichtigen Medikamenten.

-Heilmittel wie Krankengymnastik sowie Sprach- und Beschäftigungstherapie mit Selbstbehalt von 10% der Kosten plus EUR 10,- pro Verordnung bei Versicherten über 18 Jahren.

-Hilfsmittel, wie Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte in einfacher Ausführung innerhalb bestimmter Festbeträge. Eigenanteil von 20 % bei Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfen.
-Abhängig vom gewählten Tarif
Alternative Therapien
-je nach Krankenkasse-je nach gewähltem Tarif
Leistungsgarantier
-Leistungen des GKV können vom Gesetzgeber gekürzt oder gestrichen werden.
-Die gewählten Leistungen sind garantiert.

-Sie können Ihren Leistungsumfang mit dem Wechsel in einen anderen Tarif ändern.
Wartezeiten
-Lange Wartezeiten in den Arztpraxen.

-Wartezeit auf einen Facharzttermin von Wochen oder Monaten
-Kurze Wartezeiten in den Arztpraxen.

-schneller Facharzttermin

-Wartezeiten beim Anbieterwechsel für bestimmte Leistung möglich
Beiträge
In der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich der allgemeine Beitrag an Ihrem Gehalt, Ihrer gesetzlichen Rente und Ihren Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) innerhalb der aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen.

-Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

-Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld bezahlen einen ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

-Hinzu kommt ein von den Krankenkassen individuell bestimmter Zusatzbeitrag.

Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt nicht vorgesehen.

-Bei Erwerbslosigkeit oder einem niedrigeren Einkommen passt sich automatisch der GKV Beitrag an.

Wer in der GKV nicht zum Arzt muss, erhält keine Beitragsrückerstattung.
In der PKV berechnen sich die Kosten nach Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Ihren gewünschten Leistungen.

-Über die Beitragsrückerstattung gibt es einen Teil der Prämie zurück, wenn Sie keine Arztrechnung einreichen.

-So können Sie mit der Beitragsrückerstattung und dem Selbstbehalt die Höhe Ihrer Beiträge steuern.

-Der Beitrag bleibt auch auch bei einem niedrigeren Einkommen oder bei Erwerbslosigkeit immer gleich. allerding bietet die Branche dafür spezielle Tarife.
Arbeitgeberzuschuss
-Jeder gesetzlich Versicherte zahlt den gleichen Anteil seines Gehalts für seine Krankenversicherung (derzeit 14,6 Prozent, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt).

-Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger die Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte.
-Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils in der GKV.

-Eine Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattungen beeinflussen nicht die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.
Abrechnung
-Kassenpatienten erhalten vom Arzt Sachleistungen, der Behandler rechnet anschließend nach festen Sätzen mit der Krankenkasse ab.-Abrechnung erfolgt in der PKV auf der GOÄ/GOZ (Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenordnung für Zahnärzte).
Kostenerstattung
-Auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte dokumentiert der Arzt seine Behandlungen, um dann mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abzurechnen.-Privatversicherte erhalten bei Behandlungen eine Arztrechnung, die sie beim Versicherer einreichen, sich erstatten lassen und anschließend bezahlen.
Familienversicherung
-In der GKV existiert eine beitragsfreie Familienversicherung,die Kinder und erwerbslose Familienangehörige mitversichert.

-Kinder sind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und Ehepartner mit geringem Einkommen kostenlos mitversichert.
-keine beitragsfreie Familienversicherung. Sie brauchen für jedes Familienmitglied eine eigene Police.
Krankenkassenwechsel
-Zwischen den Kassen können Versicherte unkompliziert wechseln. Dafür müssen sie lediglich die Mindestvertragsdauer von 18 Monaten und die Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. 


-Ein Wechsel zwischen den Anbietern verursacht nur selten finanzielle Nachteile und ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.
-Der Weg zurück in die GKV führt meist nur über Änderungen der eigenen beruflichen Situation. 


-Und auch der Anbieterwechsel innerhalb der PKV ist oft mit finanziellen Nachteilen verbunden. Schließlich berechnet sich der Beitrag nach Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit. Je später Sie wechseln, desto teurer wird dies für Sie.

Warum steigen die Beiträge in der PKV so massiv?

In den vergangenen Jahren fielen einzelne PKV-Anbieter mit aufsehenerregenden Beitragserhöhungen auf. Sie betrugen teilweise weit mehr als zehn Prozent.

Die Preissprünge beruhen darauf, dass die Prämien erst angehoben werden, wenn die Ausgaben die erwarteten Kosten um fünf Prozent übersteigen.

Bei einem Kostenanstieg ab zehn Prozent müssen die Versicherer die Prämie erhöhen.

Kein Wunder, dass viele den Wechsel von der GKV in die PKV scheuen.

Die Prämien in der PKV steigen aus folgenden Gründen:

  • Die Behandlungskosten haben sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt, da die Menschen immer älter werden und öfter zum Arzt müssen. 
  • Der Anteil der alten Mitglieder in der PKV steigt, da über 55-jährige nicht mehr in die gesetzlichen Kassen zurück wechseln dürfen.  
  • Immer weniger Leute wechseln in die PKV, da die Einkommen in den vergangenen Jahren stagnierten. Viele Selbstständige lassen sich wieder anstellen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. 
  • Es gibt immer weniger junge Leute unter 35 Jahren, die sich traditionell privat versichern lassen.
 
  • Aufgrund der seit Jahren rekordniedrigen Zinsen verzinsen sich die Altersrückstellungen kaum.  Private Versicherer können keine  hohe Rückstellungen aufbauen, die den altersbedingten Prämienanstieg dämpfen. 

Was allerdings vergessen wird:

Zwar sorgen die hohen Beitragssprünge in der Öffentlichkeit für Ärger.

In Wirklichkeit erhöhten sich die Prämien über die Jahre nur moderat.

Nach einer Analyse der Ratingagentur Assekurata stiegen sie seit 2008 jährlich um 4,3 %.

Die Beiträge für Beamte erhöhten sich nur um etwa 2,5 %.

Laut dem Branchendienst MAP-Report“ stiegen die PKV-Beiträge nicht mehr so stark wie in den letzten Jahren. 2016 erhöhten sich die Prämien um durchschnittlich 6,6 %  und von 2017  2018 nur noch um 2,9 %

In der GKV erhöht sich der Beitrag automatisch, wenn die Löhne und Beitragsbemessungsgrenze steigen.

Nur wird das in den Medien nicht so breit getreten.


Übrigens haben sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse in den letzten Jahren so ähnlich entwickelt wie in der privaten Krankenversicherung

VorteileNachteile
-Die gewählte Leistungen sind garantiert und können weder vom Gesetzgeber noch von der Versicherung gestrichen werden.-je nach gewähltem Tarif kann der Leistungsumfang geringer sein als in der GKV

-GKV zahlt mehr bei Reha und Psychotherapie
-Erstattung verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Zuzahlungspflicht-Rückweg in die GKV, nur bei Arbeitslosigkeit, geringerem Gehalt oder Selbständigkeit und bis unter 55 Jahre
-Günstigere Beiträge als in der GKV, wenn man gesund ist und in jungen Jahren wechselt.-keine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern
-Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt erlauben Steuerung der Prämiehöhe-Anbieterwechsel innerhalb der PKV oft mit finanziellen Nachteilen verbunden
-Über die Beitragsrückerstattung gibt es einen Teil der Prämie zurück, wenn Sie keine Arztrechnung einreichen.-Beitragserhöhungen in Sprüngen
-Kürzere Wartezeiten beim Arzt-i.d.R. keine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, in der Elternzeit
-Schneller Termin beim Arzt bzw. Facharzt-Der Beitrag passt sich im Alter nicht an das niedrigere Einkommen an.

Private Krankenversicherung ja oder nein – was ist existenziell wichtig?

Ich habe es schon am Anfang erwähnt:
Sich privat versichern zu lassen, berührt Ihr ganzes Leben.

Wer Wert auf bessere medizinische Versorgung zu einem günstigen Preis legt, lässt sich zwar gerne privat versichern.

Deshalb versuchen die Anbieter, Sie mit leistungsstarken und günstigen Tarifen zu ködern.

Aaaber…

Einmal privat versichert, kommen Sie nicht mehr so schnell in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Bei manchen Versicherern gehören Sie der Katz`, wenn sie die Beiträge häufig und massiv anheben.

Daher habe ich Ihnen 5 wichtige Punkte aufgelistet, die existenziell wichtig sind.

1.Sie müssen sich die Beiträge zur PKV immer leisten können.
 

Denn mit zunehmenden Alter steigen auch Ihre Beiträge – egal, ob Sie noch arbeiten, arbeitslos sind oder schon im Ruhestand sind.
Spätestens da zeigt sich, dass Tarife mit einem umfassenden Leistungen eben doch ihren Preis haben.

2. Die private Krankenversicherung muss zu Ihrer Familienplanung passen.

Private Krankenkassen bieten keine beitragsfreie Mitversicherung für Familienmitglieder.

Ihre Kinder brauchen jeweils eine eigene Police.
Anbieter offerieren oft spezielle Tarife für Kinder.
Der Beitrag für Kinder- und Jugendtarife liegt bei mindestens 100 Euro pro Monat.

Es besteht auch keine Beitragsfreiheit während der Elternzeit.

3. Bis spätestens  mit 40 Jahren in die private Krankenversicherung wechseln

Wie Sie schon bisher erfahren haben, steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter teilweise in Sprüngen.

Der Versicherer bildet für einen Teil der Beiträge Altersrückstellungen, damit sich die Beiträge im Alter nicht zu stark erhöhen.

Je früher Sie in die private Krankenversicherung wechseln, umso länger kann ein Teil Ihrer Beiträge in die Altersrückstellungen fließen.

Ich merke das bei meinen Beiträgen.

Ich bin seit meinem 14. Lebensjahr privat versichert.

1992 habe ich mich von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, nachdem die Bemessungsgrenze erhöht wurde und mein Gehalt unter diese rutschte.

Für mich ergab ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung keinen Sinn. Mein Mann war bereits privat versichert und Kinder hätten nicht bei mir kostenlos mitversichert werden können.

4. Möglichst gesund in die private Krankenversicherung wechseln

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Dazu beantworten Sie einen Fragenkatalog.

PKV-Insidertipp 1
Beantworten Sie den Fragenkatalog ehrlich, damit der  Versicherer die Leistung nicht verweigert.

Bringen Sie Vorerkrankungen mit, verursachen Sie im Zweifel höhere Kosten als ein Gesunder.

Die Krankenversicherung kann so entscheiden:

  • Sie ablehnen.
  • von Ihnen Risikoaufschläge verlangen.
  • gewisse Krankheiten komplett ausschließen. 

PKV-Insidertipp 2
Vermeiden Sie Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten. Sie gehen damit ein unkalkulierbares Risiko ein, diese in Zukunft selbst bezahlen zu müssen.

Da ist der finanzielle Ruin schon vorprogrammiert.

Falls die Behandlung nicht mindestens ein Jahr zurückliegt, gibt es Risikoaufschläge bei folgenden Erkrankungen:

  • Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Probleme
  • Asthma und Allergien
  • Rückenleiden und Wirbelsäulenerkrankungen
  • Diabetes

körperliche und geistige Behinderungen

5. Sie arbeiten in keinem riskanten Beruf

Bei riskanten Jobs gibt es meistens hohe Risikozuschläge oder Sie bekommen keine private Krankenversicherung.

Davon betroffen sind zum Beispiel Kioskbetreiber oder Schausteller.  Sie gelten bei Versicherern gerne als unzuverlässige Zahler .

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung lohnt sich für alle, die

  •  unter 40 Jahre alt  und weitgehend gesund sind.
  • höchstens zwei Kinder wollen oder haben.
  •  beruflich fest im Sattel sitzen, gut verdienen und keine riskanten Berufe ausüben.
  • bei Renteneintritt über ein sicheres Vermögen verfügen oder hohe Betriebsrenten bekommen.
 

Besonders lohnt sich die private Krankenversicherung für

  • Beamte, da diese bis zu 80 % Beihilfe erhalten können.
  • Studenten, deren Eltern Beamte sind.

Wann Finger weg von der privaten Krankenkasse?

Finger weg von der privaten Krankensicherung:
-bei einer

  • laufenden oder in den letzten drei Jahren beendeten Psychotherapie

  • akuten oder noch nicht ausgeheilten Krebserkrankung,
  • versuchten Selbsttötung in den letzten drei Jahren.

-wenn Sie

  • mehr als zwei Kinder haben oder wollen.
  • aufgrund von Vorerkrankungen so hohe Risikoaufschläge  zahlen müssen, dass Ihre private Krankenversicherung teurer wird als die gesetzliche.
  • über 40 Jahre alt sind.
  • über kein stabiles Einkommen oder nennenswertes Vermögen verfügen.
  • sich nicht sicher sind, ob Sie sich die Beiträge zur PKV immer leisten können.

Raus aus der privaten Krankenversicherung….

…und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Der Gesetzgeber hat da einen Riegel vorgeschoben.

Sie können nur dann  in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie

  • jünger sind als 55 Jahre sind.
  • angestellt oder arbeitslos sind
  • Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

In allen anderen Fällen können Sie bei Ihren privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif wechseln.

Wer sich den Beitrag überhaupt nicht mehr leisten kann, kann in einen Notlagentarif wechseln.

Beste private Krankenversicherung – wie sollte sie aussehen?

In der privaten Krankenversicherung gibt es tausende von Tarifen mit  unterschiedlichen Leistungen.

Daher sollten Sie sich klarmachen, auf welche Leistungen Sie Wert legen.

Die Tarife werden teurer, wenn Sie Wert legen auf:

  • freie Arztwahl
  • Chefarztbehandlung  und Einzelzimmer im Krankenhaus
  • alternative Therapien

Billig geht zwar auch…..
……..aber dann liegen die Leistungen häufig unter denen der gesetzlichen Krankenkassen. 

Bleiben Sie dann lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Finden Sie mit dem Tarifrechner von Tarifcheck24.de den Anbieter den besten Preis-Leistung-Verhältnis.

PKV-Insidertipp 3


Werfen Sie zusätzlich einen Blick auf die historische Beitragsentwicklung des jeweiligen Anbieters. 

Sie beantwortet die Frage, wie häufig und in welcher Höhe der Anbieter in der Angelegenheit die Beiträge erhöht hat.

Die Antwort ist für Sie äußerst wichtig.

Mit  steigendem Alter können Sie den Anbieter wegen der Gesundheitsprüfung kaum mehr wechseln, wenn der Beitrag zu hoch wird.  Zudem dürfen Sie Ihre bisher aufgebauten Altersrückstellungen nicht zu dem neuen Versicherer mitnehmen.

Bei einen Versicherer mit häufigen und massiven Beitragserhöhungen in der Vergangenheit wird es künftig nicht besser aussehen. 

Lassen Sie die Finger von  diesen Anbieter. 
Entscheiden Sie sich lieber für einen Versicherer, der die Beiträge bisher nur moderat erhöht hat.

Private Krankenversicherung ja oder nein – 7-Punkte-Checkliste

Bevor Sie sich für eine private Krankenkasse entscheiden, sollten Sie folgende 7 Punkte prüfen:

  1. Sie legen Wert auf umfassende medizinische Leistungen.
  2. Sie sind höchstens 40 Jahre alt.
  3. Ihr Gesundheitszustand ist gut ohne gravierende Vorerkrankungen.
  4. Ihr Einkommen ist stabil, da Sie Beamter sind oder beruflich fest im Sattel sitzen.
  5. Ihnen ist glasklar, dass die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kaum möglich ist.
  6. Vorteilhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis
  7. Günstige Beitragshistorie der privaten Krankenkasse

Private Krankenversicherung ja oder nein – Fazit

Lebensumstände und Lebensplanung – davon hängt ab, welche Krankenversicherung für Sie passt.

Die Frage: „Private Krankenversicherung ja oder nein“ lässt sich weder richtig noch falsch beantworten.

Die private Krankenkasse  kann Ihnen eine leistungsstarke  Betreuung bieten, wenn Sie dafür entsprechend hohe Prämien zahlen.

Eine private Krankenkasse mit positiver Beitragshistorie deutet auf künftig moderate Beitragserhöhungen hin.

Privat versichern kann sich besonders lohnen für Beamte und deren studierende Kinder  sowie für alle  mit hohen Betriebsrenten-Anwartschaften.

Haben Sie vor, in die PKV zu wechseln? Teilen Sie es in einem Kommentar mit.

Wenn Ihnen der Beitrag gefällt, freue ich mich über eine Bewertung. Vielen Dank!

Wichtige Versicherungen: Grundlagen von A bis Z

wichtige versicherungen
wichtige versicherungen

Wichtige Versicherungen: Generell sichern Sie sich mit Versicherungen für den Ernstfall ab. Jedoch machen nicht alle Versicherungen Sinn. Viele sind unnötig – werden Ihnen aber gerne für teures Geld aufgeschwatzt.

Davor möchte ich Sie in diesen Beitrag bewahren.

Das eingesparte Geld können Sie vermehren, in dem Sie es geschickt investieren.

Erfahren Sie,

  • wie Sie sich richtig versichern ohne unnötige Versicherungen abzu schließen oder zu viel zu zahlen.
  • welche Versicherungen es gibt.
  • welche Versicherungen Sie haben sollten.

Wichtige Versicherungen – warum viele falsch versichert sind oder zu viele Versicherungen haben

Es kommt in der Praxis immer wieder vor:

Verbraucher sind falsch versichert oder haben zu viele Versicherungen. Tatsächlich gibt es Kunden, die mehrere Lebensversicherungen an der Backe haben.

Der traurige Hintergrund:

Versicherungsvermittler schwatzen ihren Kunden gerne viele Versicherungen auf.

Im Vordergrund stehen nur saftige Provisionen.

Unerheblich ist, ob der Kunde dabei zu viel zahlt oder unnötige Versicherungen abschließt.

Damit Ihnen dasselbe im nächsten Gespräch nicht wieder passiert, erfahren Sie von mir, welche Versicherungen Sie brauchen.

So zahlen Sie nicht mehr jahrelang für Unsinn und sparen mehrere 100 € pro Jahr.

Was gibt es für Versicherungen?

Versicherungen gibt es in Hülle und Fülle und mit den unterschiedlichsten Konditionen. Es gibt sie für alle Lebenslagen – wie Familie, Beruf, Gesundheit, Wohnen, Reisen, Handy etc.

Jedoch lässt nicht einfach  feststellen, welche Versicherungen wichtig, notwendig oder sinnvoll sind.

Wichtige Versicherungen – gesetzlich vorgeschriebene Policen

Wichtige Versicherungen sind Basisversicherungen, die Ihre finanzielle Existenz schützen. Zu diesen gehören zum einen gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen wie die Kfz-Haftpflicht, Hundehaftpflicht und Krankenversicherung.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit Ihrem Auto im Straßenverkehr entstehen.

Beispiel:

Einen Augenblick nicht aufgepasst und Sie prallen mit Ihrem Auto auf Ihren Vordermann.

Hier zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur die Schäden am Auto Ihres Vordermanns. Sofern Sie keine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben, bleiben Sie auf den Schäden an Ihrem eigenen Pkw teilweise bis ganz sitzen.

  • Motorradversicherung

Ebenso wie die Halter von Kraftfahrzeugen müssen auch Motorradbesitzer eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auch diese springt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein, die durch deren Motorrad verursacht wurden.

Hundehalterhaftpflicht

Ein Biß Ihres geliebten Vierbeiners ist nicht nur unangenehm, sondern kann beim Gebissenen zur Verletzungen führen. Nicht minder ärgerlich ist, wenn Ihr Hund die eleganten Pumps Ihrer Freundin zerbeißt.

Daher müssen Hundehalter eine Hundehalterhaftpflicht abschließen.

Diese Pflicht besteht für Kampfhunde in fast allen Bundesländern und für alle Hunderassen in Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin.

Sie übernimmt Sach- und Personenschäden, die durch den Hund entstehen – unabhängig davon, ob der Halter daran schuld war oder nicht.

Zu den übernommenen Schäden gehören:
-Schmerzensgeld und Behandlungskosten wegen eines Hundebisses
-Sachschäden – z.B. zerbissene Schuhe
-Vermögensschäden wie der Verdienstausfall des Verletzten

Familien aufgepasst:

Familienmitglieder gelten nicht als Dritte, sondern als Hundehalter. Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, leistet nicht die Hundehaftpflicht, sondern nur die private Unfallversicherung.

  • private Krankenversicherung für alle anderen Personen

Seit dem 01.01.2009 müssen in Deutschland  alle Personen krankenversichert sein. Selbständige und Freiberufler können sich davor nicht mehr drücken.

Siekönnen sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse  versichern oder sich eine private Krankenversicherung zu besorgen.

  • Gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte

Angestellte, deren Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Liegt ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, können sie in die private Krankenversicherung wechseln.

Notwendige Versicherungen – freiwillige, aber wichtige Versicherungen

Wichtige Versicherungen – sie umfassen auch Policen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind,  aber ebenso Ihre Existenz schützen.

Darunter fallen:

  • Private Haftpflichtversicherung

Unter den notwendigen Versicherungen rangiert die private Haftpflichtversicherung ganz vorn. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch eigenes Handeln entstehen.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist freiwillig.

Aber seien Sie vorsichtig:

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür zahlen – im schlimmsten Fall mit seinem ganzen Vermögen.

Diese Schäden können gegen die Millionen gehen. Wer nicht haftpflichtversichert ist, muss sie aus eigener Tasche ersetzen. Normalverdiener bezahlen eventuell ein Leben lang. Unter Umständen wird das Gehalt gepfändet.

Bedenken Sie:

Mit dem pfändungsfreien Gehaltsteil von derzeit 900 Euro können Sie kaum leben, geschweige denn Vermögen aufbauen und ein eigenes Haus kaufen. Also schließen Sie lieber eine Haftpflichtversicherung ab. Per Versicherungsvergleich finden Sie mit nur ein paar Mausklicks den richtigen Anbieter.

Wichtig für Familien:

Familienmitglieder wie Ihre Kinder sind bei Ihnen mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben. Zieht Ihr Kind zum Studium in eine andere Stadt, lebt es nicht mehr in Ihrem Haushalt und braucht deshalb eine eigene Haftpflicht-Police.

Kinder unter 7 Jahre sind gemäß BGB deliktunfähig und haften nicht. So haften Eltern nur dann für deren Schäden, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Kinder ab dem siebten Lebensjahr sind bedingt deliktfähig und haften für den Schaden.Sie müssen nicht haften, wenn sie die Folgen ihres Handelns nicht absehen konnten, ihnen die erforderliche Einsicht fehlte. Im Straßenverkehr haften Kinder erst ab 10 Jahren.

  • Risikolebensversicherung

Sie sichert Ihre Hinterbliebenen ab, wenn Sie sterben. Sie erhalten die Todesfallsumme, die Sie beim Vertragsabschluss festgelegt haben.

Besonders Familien mit nur einem Verdiener, sollten über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Denn fällt er aus, steht die Familie ohne andere Einkunftsquellen vor dem finanziellen Ruin.

Werden Hausbau mit einem höheren Darlehen finanziert, ist ein idealer Kandidat für eine Risikolebensversicherung. Hinterbliebene können das Darlehen mit der Todesfallsumme zurückzahlen.

Prinzipiell gilt:

Je jünger und gesünder Sie sind, desto geringer fällt der Monatsbeitrag aus. Übrigens: Die Leistungen aus der Risikolebensversicherung sind einkommenssteuerfrei.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Erfahrung lehrt es:

Sie werden schneller berufsunfähig als Sie einen Sechser im Lotto gewinnen.

Die traurige Statistik:

Derzeit wird jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig, bevor er das Rentenalter erreicht. Die häufigsten Gründe für die Erwerbsunfähigkeit sind Burnout sowie Nerven- und andere psychische Krankheiten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Sie aufgrund Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr berufstätig sein können. Sie ersetzt das Einkommen, dass Sie nicht mehr erwirtschaften können und sichert damit Ihre Existenz.

Leider gibt es nicht immer eine staatliche Erwerbsminderungsrente.

Falls doch, sind die Beträge so gering, dass sie zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel sind.

Wollen Sie nicht Ihr eigenes Vermögen angreifen oder der Verwandtschaft auf der Tasche liegen, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Achten Sie auf die Höhe des monatlichen Rentenbetrages: Er sollte bei etwa 75 bis 80 % des letzten Nettoeinkommens liegen.

Denken Sie auch an die sogenannte Dynamik, welche die Prämien und Rentenansprüche während der Laufzeit automatisch erhöht. Damit verhindern Sie die inflationäre Entwertung Ihrer BU-Rente.

Notwendige Versicherungen für Häuslebauer und Wohnungseigentümer

In einem eigenen Haus oder einer eigenen Eigentumswohnung zu leben hat seine Reize. Man ist nicht mehr vom Vermieter abhängig und hat gewisse Freiheiten bei der Gestaltung seine eigenen vier Wände.

Auch in diesem Fall gibt es notwendige Versicherungen, die Sie vor finanziellem Ungemach bewahren.

  • Wohngebäudeversicherung

Notwendige Versicherungen für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer sind die Wohngebäudeversicherung.

Sie deckt folgende Gefahren ab:

-Feuer
-Blitzschlag, Explosion oder Implosion
-Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
-Leitungswasser
-Überspannung
-Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges

Erweitern Sie  Ihren Versicherungsschutz auf Elementarschäden wie Hochwasser und Erdrutsch, wenn Sie an einem Fluss oder in einer Hanglage wohnen.

Sie deckt Schäden ab, die z.B. entstanden sind durch:

-Hochwasser
-Starkregen,
-Überschwemmung
-Schneedruck
Die Deckungssumme richtet sich nach dem Wert Ihrer Immobilie.

Bei Wohnungseigentümern kümmert sich die Eigentümergemeinschaft um den Abschluss der Wohngebäudeversicherung.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

Sie springt bei Schäden ein, die im Zusammenhang mit der Modernisierung und Sanierung von Gebäuden, einem Umbau oder kompletten Neubauten entstehen.

Kleinere Schäden von bis zu 20.000 € werden meistens von der privaten Haftpflichtversicherung des Bauherrn ersetzt.

Für größere Bauvorhaben brauchen Sie eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn Sie trifft als Bauherr eine gewisse Verkehrssicherungspflicht. Zum Beispiel müssen Sie sich persönlich um Ihre Baustelle kümmern, die Sicherheit kontrollieren und die Handwerker sorgfältig auswählen.

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Immobilieneigentümer unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen Besucher, Passanten und Mieter vor allen Gefahren schützen, die von der Immobilie ausgehen.

Typische Beispiele hierfür sind
-Ein Passant bricht sich im Winter beim Überqueren des nicht oder nachlässig geräumten Weges einer Immobilie ein Bein.
-Der Mieter wird von einem Dachziegel getroffen, der vom Dach fällt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für Krankenhausaufenthalt, Arztrechnungen und andere Schadensersatzansprüche,

Notwendige Versicherungen für Vermieter

Auch für Vermieter empfehlen sich einige Versicherungen, die große finanzielle Risiken abdecken.

Notwendige Versicherungen für Vermieter sind daher ebenso die:

  • Wohngebäudeversicherung

Schließen Sie diese in jeden Fall für vermietete Einfamilienhäuser oder Mietshäuser ab. Vermietete Eigentumswohnungen sind in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, die die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen hat.

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Diese Versicherung ist nicht nur für Häuslebauer und Wohnungseigentümer wichtig, sondern auch für Vermieter. Denn sie schützt bei Schadensansprüchen von geschädigten Mietern.

Insidertipp

Gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können Sie die Kosten für die Versicherung auf die Mieter umlegen, wenn Sie dieses in den Mietvertrag eindeutig geregelt haben. Führen Sie diese Kosten in der Nebenkostenaufstellung für Ihren Mieter in nachvollziehbarer Weise auf. 

  • Vermieterrechtsschutz

Schönheitsreparaturen, Rückzahlung der Kaution, Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben – Knatsch zwischen Vermieter und Mieter gibt es zuhauf.

Mieter erhalten oft eine günstige Rechtsberatung durch die Mietervereine.

Schließen Sie deshalb eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter ab. Sie erhalten diese als weiteren Baustein zu Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung. zum Rechtsschutz-Vrgleich

Notwendige Versicherungen für Vorstände und Geschäftsführer

Leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder sollten eine Rechtsschutzversicherung für Manager abschließen.

Der private Arbeitsrechtsschutz greift hier nicht.

Top-Manager müssen aufgrund ihrer verantwortungsvollen Position mehr und weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Da kann umso mehr schiefgehen.

So sind Top-Manager und Geschäftsführer besonders gefährdet, in einen teuren Rechtsfall verwickelt zu werden.

Mit dieser Versicherung können sie einen langen Rechtsstreit durchstehen, ohne aus finanziellen Gründen vorzeitig aufgeben zu müssen.

Sinnvolle Versicherungen – welche sind es?

Sinnvolle Versicherungen sind nicht unbedingt notwendig, können allerdings für diverse Lebenssituationen durchaus Sinn machen.

  • Kaskoversicherung

Sinnvolle Versicherungen umfassen für Autobesitzer auch eine Teilkaskoversicherung. Sie tritt bei Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel ein.

Zusätzlich kann der Versicherungsschutz bei Elementarschäden oder Marderverbiss vereinbart werden. Die Vollkasko-Versicherung tritt auch bei selbstverursachten Schäden und Schäden durch Vandalismus ein.Sie ist jedoch kein Muss aber sinnvoll für neue Fahrzeuge.

  • Hausratversicherung

Sinnvolle Versicherungen schließen eine Hausratversicherung ein. Sie tritt bei Schäden Ihrer Einrichtung durch Leitungswasser, Feuer, Diebstahl und Einbruch ein.

Die Hausratversicherung muss nicht teuer sein. Es kommt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme an, da nur im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt wird. Einige Versicherer bieten in ihrer Police den Schutz vor Unterversicherung an.

Haben Sie ein Fahrrad, sollten Sie den Fahrraddiebstahl mitversichern.

Haben Sie ein Garten- oder Ferienhaus, sollte die Hausratversicherung auch für die darin befindliche Einrichtung abgeschlossen werden. Sollte Ihre Wohnung unbewohnbar werden, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Renovierung und für Ihre Unterbringung im Hotel. Ab zum Hausrat-Vergleich

  • Private Rechtsschutzversicherung

Weitere sinnvolle Versicherungen für den privaten Bereich umfassen eine private Rechtsschutzversicherung.

Ein Gerichtsverfahren kann teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten. Ist die Gegenseite im Recht, übernimmt sie auch die Gebühren der gegnerischen Seite.

Sie kann bei Nachbarschaftsstreit oder Problemen mit einer Werkstätte eintreten.

Die private Rechtsschutzversicherung lässt sich durch die Bausteine Berufs-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz erweitern.

Dadurch können Sie Ihrem Chef die kalte Schulter zeigen, wenn Sie Ärger mit ihm haben oder er mit einer Kündigung droht.

Dasselbe gilt, wenn der Vermieter Sie zu Unrecht dratzt.

Sind Sie der Meinung, wegen einer Geschwindigkeitsübertretung zu Unrecht geblitzt worden zu sein, können Sie ohne finanzielles Risiko Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. zum Rechtsschutz-Vrgleich

  • Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte

Sinnvolle Versicherungen beinhalten zudem eine Krankenzusatzversicherung.

Die Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen ist riesig. Jedoch werden nicht alle medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sondern nur Standardbehandlungen.

Bestimmte Leistungen müssen Sie selbst bezahlen oder darauf verzichten.

So haben Kassenpatienten nur einen Anspruch auf

-das nächstgelegene geeignete Vertrags­krankenhaus der Krankenkasse.
-Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt im Krankenhaus
-Unterbringung in einem Mehrbettzimmer
-Basisversorgung bei einem Zahnarzt

Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie die Qualität Ihres Krankenschutzes erhöhen. Sie zahlt für Bereiche, in denen die gesetzliche Krankenkasse überhaupt nicht oder nur wenig bezahlt.

Sinnvolle Krankenzusatzversicherungen sind
-Zahnzusatzversicherung
-Krankenhauszusatzversicherung
-Krankenzusatzversicherungen, die eine Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung in einem Einzelzimmer ermöglichen.

Insidertipp

Schließen Sie die Krankenzusatzversicherung möglichst in jungen Jahren ab, in denen Sie gesund sind. Zum einen sind die Beiträge umso günstiger, zum andern die Chancen höher, die Gesundheitsprüfung zu bestehen.

Beachten Sie die Wartezeit.

Sie beträgt meistens drei Monate ab Vertragsschluss. Bei Heilpraktikerleistungen, Psychotherapie oder Zahnersatz kann die Wartezeit mehrere Monate dauern. Zur Krankenzusatz-Versicherung

  • Krankentagegeldversicherung

Sie greift, wenn der Arbeitgeber nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einstellt.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen ein Krankengeld bis zu einer bestimmten Höhe, das erheblich unter dem Nettogehalt liegt. Je nach finanziellem Bedarf, macht der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung durchaus Sinn – vor allem bei höheren Gehältern.

Privat Krankenversicherte bekommen kein Krankengeld. Sie sollten ein Krankentagegeld abschließen, das

-sofort gezahlt wird, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausläuft.
-deren monatliche Ausgaben deckt

  • Unfallversicherung

Diese Versicherung zahlt, wenn Sie aufgrund eines Unfalls unerwartet und unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung davontragen.

Dabei wird Unfall als plötzliches Ereignis definiert, das als Stoß, Fall oder Schlag von außen auf den Körper des Versicherten einwirkt.

Die Gesundheitsschädigung muss im direkten Kausalzusammenhang mit dem Unfall stehen.

D. h. Stürzt der Versicherte aufgrund eines Herzinfarkts verletzt sich dabei, handelt es sich um keinen Unfall.

Die Unfallversicherung zahlt auch nicht bei einem Selbstmord oder einer Selbstverstümmelung, da es in beiden Fällen an einer Unfreiwilligkeit und Plötzlichkeit fehlt.

Erfrierungen und Vergiftungen zählen auch nicht als Unfall, da diese normalerweise nicht plötzlich eintreten bzw. von außen auf den Körper einwirken.

In manchen Tarifen gibt es auch dann Geld, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel im Krafttraining ein Gelenk verrenkt oder sich eine Muskel-oder Bänderzerrung zuzieht.

Insidertipp

Von Ihren Lebensumständen hängt ab, ob Sie eine Unfallversicherung brauchen oder nicht.

Sie können auf die Unfallversicherung verzichten, wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht nur bei Unfällen des täglichen sondern auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit.

Die Unfallversicherung macht Sinn bei Rentnern und allen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen. Sinnvoll ist sie auch für Hausfrauen und bei Kinderunfällen.

Insidertipp

Passen Sie auf, wenn Sie den gesetzlichen Schutz einer Berufsgenossenschaft genießen.

Sie zahlt inzwischen nicht mehr automatisch. Zum Beispiel haben Versicherer bei beruflichen Veranstaltungen und Festen nicht immer einen Berufsunfall anerkannt. Auch die kleinste Abweichung vom direkten Weg zur Arbeit oder vom Nachhauseweg kann Sie den Schutz der Berufsgenossenschaft kosten. Zum Unfall-Vergleich

  • Auslandsreisekrankenversicherung

Diese macht Sinn, wenn Sie außerhalb der EU verreisen oder sich in einem Land aufhalten, das mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen in der Regel bei Reisen innerhalb der EU. Der regionale Geltungsbereich der privaten Krankenversicherung hängt von dem gewählten Tarif ab.

Gleichgültig ob gesetzlich oder privat krankenversichert, sollten Sie bei längeren Auslandsaufenthalten auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen

Unnötige Versicherungen

Wer im Gespräch mit einem Versicherungsvertreter nicht aufpasst, hat schnell noch ein paar unnötige Versicherungen am Hals.

Unter der Vielzahl der Policen gibt es noch unnötige Versicherungen, da die Risiken zum Teil von anderen Versicherungen abgedeckt sind.

Darüber hinaus sind manche Tarife so eng gefasst, dass die Versicherung im Schadensfall wohl kaum zahlen wird.

So zählen zu den unnötigen Versicherungen:

  • Insassenunfallversicherung. Dies sind oft über die Kfz-Unfallversicherung abgesichert.
  • Reisegepäckversicherung. Zum Teil die Risiken über die Hausratversicherung abgedeckt.
  • Glasversicherung. Je nach Tarif sind Glasschäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Vandalismus über die Hausrat-oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
  • Krankenhaustagegeld. Schließen Sie stattdessen eine Krankentagegeldversicherung ab.
  • Versicherungen für die Reparatur von Brillen, Handy bieten oft nur miese Leistungen.

Wichtige Versicherungen – was beachten

Wichtige Versicherungen machen nur Sinn, wenn die Deckungssumme ausreichend hoch ist. 

Nichts ist blöder als unterversichert zu sein,  weil man gespart hat.

Das bekommen Sie  bei der Hausratversicherung zu spüren, nachdem bei Ihnen eingebrochen und Ihre Wohnungseinrichtung verwüstet worden ist. Anbieter zahlen weniger wegen Unterversicherung.

Oder Sie bleiben wegen unzureichender Deckungssumme in Haftpflichtfällen auf den Kosten teilweise sitzen. Legen Sie bei der Privaten und Kfz-Haftpflichtversicherung Wert auf hohe Deckungssummen von mindestens 10 Mio. Euro.

Wichtige Versicherungen – Fazit

Welche Versicherungen brauche ich?

Allein lebende Singles brauchen andere Versicherungen als kinderlose oder Paare mit Kindern sowie alleinerziehende Elternteile.

So lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, sondern hängt von Ihren individuellen Lebensumständen ab. Abhängig von Ihrer Lebenssituation sollten Sie prüfen, welche Versicherungen Sie brauchen. Nutzen Sie dazu die Tabelle “Alle Versicherungen im Überblick“.

Alle Versicherungen im Überblick

SinglesFamilienSpezialversicherungen
Wichtige Versicherungen
Kfz-HaftpflichtKfz-HaftpflichtMotorradversicherung
Kfz-Vergleich
Kfz-VergleichMotorrad-Vergleich
GKV für AngestellteGKV für AngestellteHundehaftpflicht f. Hundehalter
Hundevers-Vergleich
PKV für aller anderenPKV für aller anderen
PKV-VergleichPKV-Vergleich
Notwendige Versicherungen
Private HaftpflichtPrivate HaftpflichtBauherrenhaftpflicht
Haftpflicht-VergleichHaftpflicht-Vergleich
BerufsunfähigkeitBerufsunfähigkeitWohngebäude-Vers f. Immobilienbesitzer
BU-VergleichBU-VergleichWohngebäude-Vergleich
Risiko-LebenHaus-u. Grundbesitzerhaftpflicht
Risiko-LV-VergleichHaus+Grdbes-Vergleich
KinderunfallVermieter-Rechtsschutz
Unfall-Vergleich
Hausfrauen-Unfall
Unfall-Vergleich
Sinnvolle Versicherungen
Unfall für Rentner und alle, die keine BU mehr bekommenUnfall für Rentner und alle, die keine BU mehr bekommen
Unfall-VergleichUnfall-Vergleich
HausratHausrat
Hausrat-VergleichHausrat-Vergleich
Privater RechtsschutzPrivater RechtsschutzBaustein Berufsrechtsschutz f.ArbNehmer
RechtsschutzvergleichRechtsschutzvergleichRechtsschutzvergleich
Baustein MieterrechtsschutzBaustein MieterrechtsschutzBaustein Verkehrsrechtsschutz
RechtsschutzvergleichRechtsschutzvergleichRechtsschutzvergleich
Krankentagegeld für privat+ges.KV-VersicherteKrankentagegeld für privat+ges.KV-VersicherteKrankenzusatz f. GK-Versicherte
Krankenzusatzvergleich
Auslandsreise-KVAuslandsreise-KV
Unnötige Versicherungen
Insassenunfall
Glasversicherung
Krankenhaustagegeld
Brillen- und Handyversicherung

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Auto-Versicherung – wie Sie mit ein paar Mausklicks Jahr für Jahr mehrere hundert Euro bares Geld sparen

Auto Versicherung
Auto Versicherung, Quelle: shutterstock.com/Quelle:shutterstock.com/
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Besitzen Sie ein Auto? Dann brauchen Sie leider eine Auto-Versicherung.

Sonst wird Ihr Fahrzeug nicht zugelassen. Auf Schäden an Ihrem Auto bleiben Sie sitzen.

Allerdings lässt sich bei der Kfz-Versicherung bares Geld sparen, das Sie anderweitig vermehren können.

Bei mir erfahren Sie

  • was man unter einer Kfz-Versicherung versteht.
  • wie Sie den besten Tarif finden.
  • was einen guten Tarif ausmacht.
  • wann Sie Ihre Auto-Versicherung wirksam kündigen.

Auto-Versicherung-Vergleich – der schnellste Weg zum besten Tarif

Geht es Ihnen auch so wie vielen leidgeprüften Autobesitzern?

Sie haben seit vielen Jahren die gleiche Kfz-Versicherung und zahlen viel zu viel Geld.

Es geht auch günstiger.

Seien Sie clever und wechseln Sie Ihre Autoversicherung.

Im Idealfall sparen Sie locker mehrere hundert Euro pro Jahr.

Jedoch haben die Autoversicherer sehr unterschiedliche Konditionen.

Umso schwieriger ist es, unter den zahlreichen Anbietern die optimale Auto-Versicherung zu finden.

Den besten Tarif finden Sie mit einem kostenlosen online Versicherungsvergleich.

Unverbindlich, in nur wenigen Minuten und  die beste Möglichkeit, die vielen Anbieter gegenüber zu stellen und miteinander zu vergleichen.

Nach der Eingabe weniger Daten erhalten Sie eine Liste mit den günstigsten Anbietern, die sich per Hand kaum erstellen lässt.

Auto Versicherung Insidertipp 1:

Führen Sie die den Autoversicherung-Vergleich wegen der Kündigungsfristen am besten jährlich im Herbst durch.

Auto Versicherung – Welche auswählen?

Bevor Sie sich dem auf ersten Blick den vermeintlich besten Tarif schnappen, sollten Sie nicht nur auf den Preis gucken.
Lesen Sie jetzt, worauf es bei einer Kfz-Versicherung wirklich ankommt.

Auto Versicherung – was versteht man darunter

Auto-Versicherung: Sie  besteht aus der

  • Kfz-Haftpflicht
  • Kaskoversicherung

Optionale Versicherungen sind

  • Schutzbrief
  • Insassenunfallversicherung
  • Verkehrs-Rechtsschutz

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, damit die geschädigten Dritten bei einem Unfall angemessen entschädigt werden.

Sie werden auch entschädigt, wenn der Verursacher so arm wie eine Kirchenmaus ist.

Alle anderen Kfz-Versicherungen sind freiwillig.

Kfz-Haftpflichtversicherung – was zahlt sie?

Die Kfz-Haftpflicht für PKW, LKW und Motorräder leistet bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie als Halter des Fahrzeugs schuldhaft verursacht haben.

Typisches Beispiel:
Sie nehmen einem anderen Wagen die Vorfahrt und stossen mit ihm zusammen.

Ihre Kfz-Haftpflicht übernimmt

  • die Behandlungskosten des anderen Fahrers
  • die Reparatur des gegnerischen PkWs
  • den Ausgleich für den Wertverlust des Autos anhand dessen Zeitwerts.

Achtung!

Haben Sie den Schaden grob fahrlässig oder gar schuldhaft verursacht, zahlt Ihre Versicherung zwar auch – aber holt sich die Kosten anschließend von Ihnen zurück.

Wichtig!
Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug kommt sie nicht auf.

Was zahlt die Kaskoversicherung?

Dagegen deckt die Kaskoversicherung verschiedene Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Hierbei können Sie zwischen der Teil- oder Vollkasko wählen:

Was deckt die Teilkasko ab?

Die Teilkasko reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug, die wegen eines Unfalls  entstanden sind. Zu den Schadensbeispielen gehören je nach Tarifbedingungen:

  • Glasbruch
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Blitzschlag
  • Brand und Explosionen
  • Überschwemmung, Sturm, Hagel
  • Einbruch und Diebstahl
  • Wildschäden und Marderbiss

Für welche Schäden kommt die Vollkasko auf?

Die Vollkaskoversicherung reguliert über die Teilkasko hinaus Schäden am eigenen Fahrzeug. Darunter fallen:

  • mutwillige Schäden durch Fremde, die nicht zu ermitteln sind.
  • Schäden, bei welcher der Verursacher Fahrerflucht begangen hat.
  • Vandalismusschäden.
  • Unfälle durch Tiere, die nicht in den Teilkaskoschutz fallen.

Nicht übernommen werden

  • Motordefekte und Verschleißschäden.
  • Folgekosten aus Verletzumgen, die ein Autofahrer bei einem Unfall aus
  • eigener Schuld erlitten hat.
  • Schadensfälle aufgrund grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Für wen ist die Voll- oder Teilkasko sinnvoll?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Kfz-Kaskovariante sich lohnt.

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab wie

  • Modell und Alter des Fahrzeugs.
  • der Höhe der bevorzugten Schadensdeckung.
  • dem Schadensfreiheitsrabatt.
  • Ihren finanziellen Möglichkeiten.

Die  Vollkaskoversicherung empfiehlt sich, wenn

  • das Auto neu oder je nach Fahrzeugtyp maximal drei oder fünf Jahre alt ist.
  • der Listenpreis hoch ist.
  • das Fahrzeug über einen Kredit finanziert wird. Im Falle eines Totalschadens kann der Kredit unter Umständen mit der Hilfe der Vollkasko abgelöst werden.

Wofür der Schutzbrief

Dieser ist als Zusatzversicherung erhältlich. Er gewährt Ihnen

  • Pannenhilfe
  • Abschleppen sowie einen Mietwagen, wenn das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist.
  • Rücktransport, wenn Sie im Urlaub krank werden oder verunglücken.
  • Organisation von Medikamenten und Autoersatzteilen über eigene Notrufzentralen.

Diese Versicherungen lohnt sich eher für alle, die viel unterwegs sind.

Auto Versicherung Insidertipp 2

Den Schutzbrief brauchen Sie nicht, wenn Sie Mitglied eines Autoclubs sind.

Insassen-Unfallversicherung:

Diese Versicherung gibt es zusätzlich zur Kfz-Versicherung. Sie tritt ein, wenn die Insassen Ihres Fahrzeuges bei einem Unfall verletzt werden.

Auto Versicherung Insidertipp 3

Sie brauchen keine Extra- Versicherung für Insassen.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall kommt ohnehin die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Schäden bei allen Unfallopfern auf.

Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, sind die Bei- und Mitfahrer über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt.

Sie als Fahrer sind durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt.

Bezüglich der Folgen eines Unfalls sind eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung die viel bessere Wahl. Sie sichern mehr Situationen ab.

Was übernimmt der Verkehrs-Rechtsschutz?

Autofahren bringt Sie zwar von A nach B – und macht je nach Autotyp auch Spaß.

Doch kann es Sie im Straßenverkehr erwischen z.B.

  • durch einen heftigen Verkehrsunfall mit Totalschaden und Schwerverletzten.
  • wegen eines Auffahrunfalls. Der Vordermann bremst so abrupt ab, dass Sie nicht mehr reagieren können und prompt auf ihn prallen.
  • weil Sie schamlos geblitzt werden. Hinterher bekommen Sie wegen einer Abstandsverletzung oder Geschwindigkeitsübertretung einen fetten Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg.

Ein Verkehrsrechtsschutz macht schon deshalb Sinn, weil sie die Kosten Ihrer verkehrsrechtlichen Streitigkeiten übernimmt.

Sie müssen sich künftig nichts mehr gefallen lassen.Sie werden von der Gegenseite wirklich ernst genommen.

Damit steigen Ihre Chancen, überhaupt Recht zu bekommen.


Wovon hängen die Beiträge in der Autoversicherung ab?

In den Versicherungsbeitrag fließen Aspekte ein wie:

  • Flitzer oder Familienkutsche.
  • Führerscheinneuling oder alter Hase.
  • Viel- oder Wenigfahrer.

Zusätzlich beeinflussen folgende Faktoren jede Auto-Versicherung:

1.Schadenfreiheitsklasse

Fahrer werden in die Schadenfreiheitsklassen SF 0 bis SF 35 eingeteilt. Fahranfänger erhalten die niedrigste Klasse. Je länger Sie mit Ihrem Fahrzeug unfallfrei fahren, desto höhere Rabatte erhalten Sie. Nach einem Jahr unfallfreien Fahren werden Sie im Folgejahr in die Klasse 1 gestuft, bei zwei Jahren in die 2 usw.

Auto Versicherung Insidertipp 4

Für Fahranfänger ist es daher sinnvoll, das eigene Auto zunächst einmal über die Eltern anzumelden.

Auto Versicherung Insidertipp 5

Beachten Sie, dass jeder Versicherer mit den Schadensfreiheitsklassen andere Rabattprozente verbindet, die die Versicherungsbeiträge verringern.

Auto Versicherung Insidertipp 6

Bei Unfällen werden Sie in die schlechtere Klasse rückgestuft. Daher empfiehlt es sich, kleine Schäden selbst zu bezahlen, um in der günstigeren Klasse zu bleiben.

2.Typklassen

Das Schadensrisiko wird bei bestimmten Fahrzeugen höher eingestuft als bei anderen. Jedes in Deutschland zugelassene Automodell ist einer Typklasse zugeordnet.

Die Typklasseneinteilung wird jährlich auf Basis der Schadensstatistik aktualisiert.

Je höher die Typklasse ist, desto teurer wird die Versicherung.

Die Typklasse berücksichtigt, wie hoch das Risiko ist, dass das Fahrzeug zum Versicherungsfall wird.

Dabei spielen diese 2 Faktoren eine große Rolle:

  • Modelle, die häufig gestohlen werden
  • Autotypen, die oft in Unfälle verwickelt sind

Welche Typklassen gibt es

-Haftpflichtversicherung: Klassen zehn bis 25,
-Teilkaskoversicherung Klassen zehn bis 33
-Vollkasko Klassen zehn bis 34
-Auto Versicherung Insidertipp 7

Es empfiehlt sich, die Typklasse schon beim Fahrzeugkauf anhand des Typklassenverzeichnisses zu berechnen. Je niedriger sie ausfällt, desto mehr können Sie bei der Auto Versicherung sparen.

3. Regionalklassen

Die Versicherungsprämie hängt ebenso von der Regionalklasse ab. Auch bei den Regionalklassen gibt es Unterschiede, da das Schadensrisiko in bestimmten Regionen höher ist – zum Beispiel in schneereichen Gebieten.
In diese fließen ein:

  • Unfallbilanz
  • Fahrverhalten
  • Anzahl der zugelassenen Autos
  • örtliche Strassen- und Witterungsverhältnisse

Ihre Regionalklasse bestimmt sich nach dem Ort, an dem Ihr PKW zugelassen ist bzw. nach Ihrem Kennzeichen.

Welche Regionalklassen gibt es?
-Haftpflicht 12 Regionalklassen
-Teilkasko 16 Regionalklassen
-Vollkasko 9 Regionalklassen

Hier geht es zur Online-Regionalklassenabfrage.

4. Fahrleistung und Anzahl der Fahrzeugnutzer

Je weniger Kilometer Sie mit Ihrem Auto im Jahr zurücklegen, desto niedriger sind die Beiträge. Wenigfahrer profitieren somit von Preisnachlässen. Je mehr Fahrer zugelassen sind, desto teurer wird die Auto-Versicherung.

Weitere Einflussfaktoren auf die Beiträge sind:

  • leichte und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz
  • Höhe der Deckungssumme

Auto-Versicherung – was macht einen guten Tarif aus?

Folgende Knackpunkte in den Tarifbedingungen sollen Sie beachten.
Je weniger Knackpunkte ein Tarif enthält, umso besser ist er.


Knackpunkte in der Kfz-Haftpflicht:

  • die Deckungssumme

Die gesetzliche Mindestdeckungssumer beträgt bei

-Personenschäden 7,5 Millionen Euro,
-Sachschäden 1,12 Millionen Euro
-Vermögensschäden 50.000 Euro

Gegen einen kleinen Aufschlag bieten Autoversicherungen oftmals höhere Deckungssummen an.

Auto Versicherung Insidertipp 8

Legen Sie unbedingt Wert auf eine Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden und 8 Mio. Euro bei Personenschäden.
Damit sind Sie umfassend abgesichert.

  • die Mallorca-Police:

In Anlehnung, dass Mallorca-Urlauber gerne im Mietwagen unterwegs sind, sollten Sie über eine Zubuchung der Mallorca-Police nachdenken.

Denn im europäischen Ausland deckt die Versicherung eventuelle Haftungslücken bei einem Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug ab.

Leider meistens nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssumme des jeweiligen Landes.

Zum Beispiel liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Türkei aufgrund des niedrigeren Preisniveau weit unter dem deutschen Niveau.

Hier droht die Gefahr finanziell gnadenlos mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu schauen.

Damit es nicht so weit kommt, buchen Sie lieber die Mallorca-Police hinzu.

Denn sie passt die Deckungssumme auf deutsche Standards an. Ihr Risiko verringert sich, nach einem Unfall mit Ihrem persönlichen Vermögen haften zu müssen.

Auto Versicherung Insidertipp 9

Checken Sie bei der nächsten Mietwagen-Buchung, ob die Mallorca-Police im Haftpflichttarif bereits inbegriffen ist.

  • der Auslandsschadenschutz:

Sie greift, wenn Sie als Autofahrer im europäischen Ausland unverschuldet in einen Unfall geraten.

Aaaber auch hier…..

Sie zahlt, wenn die Haftpflicht des Unfallgegners zu schwach ist und nicht alle Schäden begleichen kann. Das ist meistens im Ausland der Fall.
Der Auslandsschadenschutz verhindert, dass Sie auch hier finanziell mit dem Ofenrohr ins Gebirge gucken.

Das Tolle daran:
Sie können dann ungeniert Schadenersatzansprüche nach deutschem Recht geltend machen.

Auto Versicherung Insidertipp 10

Die Zusatzpolice macht Sinn, wenn sie im Urlaub vorwiegend mit dem eigenen Auto unterwegs sind. Prüfen Sie, ob diese Versicherung auch für anvisiertes Reiseziel gilt.

Fallstricke in der Kaskoversicherung

Bei der Teil- und Vollkasko spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit.

Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste Überlegungen zur Gefahrenabwehr nicht anstellt. Wie schnell man grob fahrlässig handelt, zeigen folgende Beispiele:

  • Rotampel überfahren
  • Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung,
  • Stoppschild missachten
  • zu dichtes Auffahren. Leider ist mir das passiert und habe mir einen Punkt ins Flensburg eingefangen


Eine gute Kfz-Police umfasst deshalb den so genannten Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit.

Die Versicherung begleicht damit den Schaden auch in diesen Fällen in vollem Umfang.

  • Neuwertentschädigung für Neuwägen

Standardmäßig zahlen Versicherungen bei Diebstahl oder Totalschaden den vollen Wert eines neuen Autos in einem Zeitraum von drei bis zwölf Monaten.

Gegen Aufpreis können Sie diesen Zeitraum auf bis zu zwei Jahre verlängern. Sie sollten diese Option wählen, wenn Sie sich gerade einen schicken neuen Flitzer zugelegt haben.

  • Fahrleistungs-Rabatt

Viele Versicherer bieten Rabatte, wenn

Sie eine bestimmte jährliche Fahrleistung nicht überschreiten.
Ihr Auto nachts in der Garage steht.
nur Sie mit dem Fahrzeug fahren.
Sie Schäden nur in bestimmten Werkstätten repariert lassen.

Gehen Sie auf diese Punkte nur ein, wenn Sie sich wirklich daran halten können.

  • Schadenfreiheitsrabatt beim neuen Anbieter

Wer jahrelang unfallfrei gefahren ist, sollte darauf achten, dass der neue Anbieter den Schadenfreiheitsrabatt gleichermaßen gewährt?

Auto Versicherung Insidertipp 11:
Lassen Sie sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird.

  • Marderschäden (Teilkasko)

Das Fatale an Marderbissen ist:
Sie merken den Marderbiss an Kabeln und Schläuchen erst, wenn die Warnleuchten angehen oder der Motor überkocht.

Die meisten Teilkaskoversicherungen ersetzen nur den Schaden selbst, aber keine Folgeschäden.

Bei einem Marderbiss würde nur der angebissene Schlauch ersetzt werden.

Oft liegt der Betrag unter dem vereinbarten Selbstbehalt und muss doch aus eigener Tasche bezaht werden.

Der Schaden am Motor, der wegen des ausgelaufenen Wasser überkochte, wird nicht ersetzt.

Dieses Risiko können Sie mit einer Zusatzoption absichern, falls Sie in einer Mardergegend wohnen und keinen Geragenstellplatz besitzen.

  • Elementarschäden

Die Teilkaskoversicherung ersetzt standardmäßig nur Elementarschäden, die aufgrund Blitzschlag, Hagel, Sturm und Überschwemmung entstanden sind.

Sie zahlt jedoch nicht, wenn Sie beim Ausweichen eines umgestürzten Baums in die Leitplanke fahren.

Dieser Schaden ist durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Vorsicht bei einem Wildschaden

Lesen Sie die Bedingungen ganz genau, denn der Teufel steckt im Detail.
Manche Anbieter zahlen nur bei Unfällen mit Haarwild wie Hasen, Rehe, Hirsche, Dachse und Wildschweine.

Auto Versicherung Insidertipp 12

Oft gibt es die Zusatzoption „Tiere aller Art“ als Zusatzoption.
Prüfen Sie, ob diese schon in der neuen Police inbegriffen ist.


Auto Versicherung – wie und wann kündigen?

Man unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.

Die meisten Autoversicherungen laufen von Januar bis Dezember.

Sie können sie einmal im Jahr spätestens einen Monat zum Abschluss des Versicherungsjahres ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen.

Erklären Sie die Kündigung schriftlich.

Sorgen Sie dafür, dass das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft vorliegt.

Achtung!

Hierbei entscheidet nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum.

Gehen Sie auf Nummer Sicher, indem Sie die
Kündigung als Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Versicherung um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten.

Bei einer Beitragserhöhung und bei einem Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Machen Sie im Kündigungsschreiben deutlich, warum sie den Vertrag kündigen.

Auto Versicherung Insidertipp 13:

Sehen Sie sich den Versicherungsschein genau an, wenn Sie einen neuen bekommen haben.

Obwohl die Prämie gleich geblieben ist, können zwei Dinge passiert sein

Ihr Auto wurde in eine günstigere Regionalklasse eingestuft
der Schadenfreiheitsrabatt gesenkt wurde

In beiden Fällen hätte eigentlich die Versicherungsprämie niedriger ausfallen müssen.

Auto Versicherung Insidertipp 14:

Kündigen Sie zum zum nächstmöglichen Termin und nennen kein konkretes Datum.

Hintergrund:

Sollte das von Ihnen angebene Datum nicht der vorgegebenen Kündigungsfrist entsprechen, kann die Kündigung ggf. nicht akzeptiert werden.

Achtung!
Keine Kündigung ohne neue Versicherung

Denn das kann gewaltig ins Auge gehen

Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung kann die Kaskoversicherung den Abschluss verweigern.

Das passiert gerne bei Nobelkarossen oder bei PKWs mit besonderem Risiko oder Ihnen die Kfz-Versicherung gekündigt hat.

Checken Sie jetzt mit dem Auto Versicherung Vergleich, ob Sie immer noch zu viel für Ihre Kfz-Versicherung zahlen.

Sparen Sie bei Ihren Ausgaben und Sie stehen finanziell immer auf der sicheren Seite!

Wie haben Sie Ihr Auto versichert? Teilen Sie es in einem Kommentar mit.

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